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In 1794 erfand auch Hr. William Joplis aus Cuckney in Nottinahamchire eine Maschinezum Kämmen der Wolle, welche durch Wasser getrieben werden sollte, und wodurch, nach seinerAngabe in einer Bittschrift an das Haus der Gemeinen (31. März 1794), die Arbeit weit voll-kommener und das Interesse der Fabrikanten sehr befördert werden sollte.
Die Woll-Kämmer, welche hierüber eifersüchtig waren, sprachen sich gegen den Nutzen derMaschinen aus, und übergaben dem Parlamente viele Bittschriften, worin sie angaben, daß ihrGeschäft von fast allen übrigen, wo Maschinen eingeführt seyen, sehr verschieden, und daß esunmöglich sey, die Quantität des rohen Materials im Verhältniß zur Schnelligkeit der Arbeit mitden Maschinen zu vermehren, und versicherten, daß ihre Anzahl groß genug sey, um alle Wolle,welche geliefert würde und die sich zum Kämmen eignete, zu bearbeiten. Von der anderen Seitewurde durch die Erfinder der Maschinen, so wie durch die Besitzer von 4 großen Fabriken in Not-tingham und Dorkshire angeführt, daß die Woll-Kämmer sehr selten sich bereitwillig fänden, dieHälfte ihrer Zeit zum Arbeiten zu benutzen, wodurch den Fabrikanten viel Schaden entstanden sey,daß die Maschinen ein Mittel gegen dieses Uebel seyen, und daß sie dazu beitragen würden, dieZahl der Wolle und der Schaafe zu vermehren; deshalb baten-sie, daß das Parlament so wich-tige Vortheile nichd den unzufriedenen Woll-Kammern opfern sollte. ■
1795. Als Ersatz für den Schaden, den die Woll-Kämmer, wie sie anführten, durch dieEinführung der Maschinen erduldet hatten, ward jedweder unter ihnen, der als Lehrling in demGeschäft gedient hatte, oder der gesetzlich befugt war, das Geschäft zu führen und der Willenswar, sich einem anderen Zweige des Wollhandels oder einem anderen Geschäfte zu widmen, ebenso auch ihre Frauen und Kinder, autorisirt, jedwedes Geschäft in jeder Stadt oder jedwedem Ortedes Königreichs ohne Vorenthalten betreiben, ohne Rücksicht auf das Gesetz aus dem 5ten Re-gierungsjahre der Königin Elisabeth, welches einige Geschäfte jedwedem, der nicht 7 Jahr alsLehrling darin gedient hatte, untersagte. — (35. Georg irt. c. 114.)
1799. Ohne Rücksicht auf die Akte 33. Georg HI-, wodurch der Handel und die Gemein-schaft mit Landern, welche sich mit Sr. Majestät im Kriege befanden, untersagt war, wenn eres nicht besonders bewilligte, ward verordnet, daß spanische Wolle aus jedwedem Orte in Schif-fen, die einem neutralen Lande angehörten, eingeführt werden dürste.
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