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Geschichte der Grafen von Montfort und von Werdenberg : ein Beitrag zur Geschichte Schwabens, Graubündtens, der Schweiz und des Vorarlbergs / von Dr. J.N. Vanotti
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zu Winterthur den 5. Dez. 1393 mit seinem Bruder, Gr. Hugo, dem Johanniter-ordens-Bruder, auf alle Ansprüche au den Bregeuzer Wald, Staufen, Dornbirnund Stiglingeu, welche die Herzoge von Oestreich von ihrem Oheim, dem GrafenRudolf von Montfort-Feldkirch erkauften, verzichten und er selbst für seine Personmit Leib, Gurt, der Feste Bregenz rc/° am nämlichen Tage ihnen auf 3 Jahre vomnächsten Weihnachten an gewärtig sein zu wollen verspracht). Die zweite Fehdehatte er mit Gr. Friedrich von Toggenburg; die Ursache dieser Fehde war die Erb-schaft des Gr. Donat von Toggenburg, dessen einzige Tochter Kunegund der GrafWilhelm von Montfort-Brcgenz geheirathet hatte. Als sein Schwiegervater, Gr.Donat (1400) starb, nahm Gr. Friedrich von Toggenburg, sein Bruderssohn, dieganze Erbschaft in Besitz und schloß den Gr. Wilhelm und dessen Gemahlin aus.Für letztere erklärte sich die Volksstimmung, dessen Gunst sie und ihr Vater durchErtheilung mehrerer Freiheitsbriefe sich erworben harten (s. Urk. eint. Lichtensteig,15. Dez. 1399)2), in welcher sie versprach, die Volksfreiheiten der Tvggenburger,wenn ihr diese Herrschaft erbsweise zufallen würde, nie anzutasten. Auch die Gunstder östrcich. Herzoge suchten sie für sich zu gewinnen, wie dann zu Ensisheim den13. Januar 1400 Gr. Donat sich verpflichtet, mit allen seinen Festen und Städtenden erstern gewärtig zu sein, wogegen Herzog Leopold ihn in seinen besondernSchutz nimmt 3). Auch später noch nimmt Herzog Friedrich (den 16. Ja-nuar 1403 zu Schaffhausen) die Kunegund mit aller ihrer Habe in seinen Schirm,dagegen sie dem Herzog verstricht, ihre Schlösser Kyburg, Spiegclberg und Tannekoffen zu halten. Ihren Ansprüchen stand des Gr. Friedrichs von ToggenburgMacht, Ansehen und kriegerischer Muth, auch in soweit es Mannslehen betraf, dasHerkommen und das Lehenrecht entgegen. Nachdem die Fehde einige Zeit angedauert,wurde dieselbe durch Marguardt von Randeck, Bischof zu Konstanz, und Gr. Jo-hann von Lupfen, östreich. Landvogt, dahin verglichen, daß die Gr. Kunegund dasPfandrecht auf Kyburg und andere Güter ^), als die Vogtei Fischingen, die BurgTannek (Pfandschaft von dem Bisthum Konstanz), die Feste Spiegelberg, dieRechte im Dorfe Lommis, so ihr Vater Donat erworben, behalten, Gr. Friedrich

Lichnowskys Reg. zum IV. Bd. Z. 2380 u. 2331.

2) S. Anhang Nr. 145.

2) LichnvwSkyS Reg. zum V. Bd. Z. 322 u. 379. VII. Bd. Z. 674 e. ä.

Die Grafschaft Kyburg gehörte den Herz. von Oestreich (früher den Grafen vonHabsbnrg Lanfcnburgcr Linie). Erstere verpfändeten dieselbe den Gr. Donat und Diethelmvon Toggenburg (zu Beuck den 19. Nov. 1384). Er, Donat überließ sie seinem Neffen,dem Gr. Friedrich von Toggenburg, zu Baden den 1. Juli! 1399. Lichnowsky, V. Bd.Reg. Z. 322 und IV. Bd. Reg. Z. 1891.