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Geschichte der Grafen von Montfort und von Werdenberg : ein Beitrag zur Geschichte Schwabens, Graubündtens, der Schweiz und des Vorarlbergs / von Dr. J.N. Vanotti
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Auch später noch verweilte Hartmann in seiner Hcimath' und hielt sich bei seinenbeiden Brudern auf, deren Geschäfte und Angelegenheiten er besorgen half. Diebeiden andern Bruder, Rudolf und Hugo, waren verehelicht. Gr. Hugo mitAnna, der Erbtochter des Heinrich von Wildenberg, Herrn zu Wartau und Schirm-vogt des Klosters Pfäffers, mit welcher die Linie der Grafen von Werdeubcrg-Sar-gans zu SarganS und Vaduz und Churrhätien fortpflanzte. Der Vater dieserAnna, Heinrich von Wildenberg, stammte aus einer alten rhätischen Familie her,deren Mitglieder Lehenleute des BisthumS Chur waren und sich von ihrer altenStammburg Wildenburg oder Wildenberg nannten. Früher schon hatten sie Güterim Sargansischen erworhen, woselbst sie die bedeutende Burg Wartau mit den zuderselben gehörigen Gütern, Leuten und Gefallen besaßen und bewohnten. Zu denDynasten oder Freiherren dieser Gegend wurde diese Familie zwar nicht gezählt undobiger Heinrich nennt sich selbst in einer Urkunde von 1361 *) minder mächtig undreich, doch muß er damals zu den angesehenern und durch seine Persönlichkeit ein-flußreicheren Edelleuten dieser Gegend gehört haben, da in diesem Jahre Abt Konradvon Pfäffers diesen Heinrich von Wildenberg aus freier Wahl zum Schirmvogt diesesbedeutenden Klosters machte und so ihm vor allen größeren und mächtigeren Herrenden Vorzug gab.

Mit diesen Schirmvogteisn über Klöster und Stifter hatte es seine eigene Be-wandtnis sie wurden um diese Zeit als ein einträgliches Amt, mit dem oft der Ge-nuß von Gütern verbunden war, selbst von Kaiser und Fürsten sehr gesucht und alsein erbliches Eigenthum den Nachkommen hinterlassen und überhaupt hoch angeschla-gen. Ja nur zu oft diente dieses Vogtrecht über ein Kloster in der Hand einesMächtigen dazu, besonders da man die Besitzungen in eigene Staatsgebiete abzu-schließen begann, dieses Kloster mit allen seinen Besitzungen in den Bereich diesesneuen Staatsverbandes zu ziehen und dasselbe sich Unterthan zu machen.

Ursprünglich waren-die Stifter der Klöster oder diejenigen, auf deren Grundund Boden oder in deren Cent - oder Gaugränzen ein Kloster erbaut worden war,die natürlichen Beschützer und Schirmvögte derselben. In dem 8ten bis lOten Jahr-hundert mag es eine gewisse Pietät gewesen sein, die in den Klöstern Gottes Werksah, auch die Scheue vor Senden der Bischöfe und der königlichen Boten, welchedas Amt eines Klosterschirmvogts, ohne pekuniäre Vortheile zu suchen, verwaltenließen, besonders da es wenige Geschäfte verursachte, da, wenn je über den Besitzoder das Recht eines Klosters sich Streit erhob, dieser auf den Cent- oder Gauge-richtm entschieden oder durch die bischöflichen und kaiserlichen oder herzoglichen Send-boten vertragen wurde. Aber mit Zunahme der Reichthümer, der Besitzungen, des

I Norxott, 6en. llsbsb. t, <l- ?rod. p. 371.