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versichert war, »och den 20. Sept. 115)0, demnach nach 31 Zähren nach Gr. HugosTode von dein Gr. Ha»S von Wcrdeiiberg an seinen Sohn Georg überwiesen wurde.So starb der Zweig der Grafen von Werdenberg zu Wcrdenberg aus, welcher,wenn er auch nicht volle 200 Jahre geblüht hatte, doch mehrere ausgezeichneteMänner in seiner Mitte zählte.
z. 7.
Die Söhne Gr. Hartmann» l. zu Wer'ücnberg-Sargans. a) Rudolf l.,
U) Hugo V. und o) Hartmann tl.
Nach einer Urkunde des Gr. Hugo von Werdenberg von 1271 waren Rudolf,Hugo und Hartmann die drei hinterlassenen Söhne seines Bruders Hartmann, diealle drei damals noch minderjährig waren. Von diesen, welche nach der gleichfallsobangesührten Urkunde vom Jahre 1282 gemeinschaftlich mit ihrer Mutter, derElisabeth von Regensberg, hausten, wird in eben dieser Urkunde Hartmann, 6n-lwnious Lsbonlwrgonsis kedS8. (Domherr zu Bamberg), genannt. Obschon erauf diese Weise sich dem geistlichen Stande gewidmet hatte, so hielt ihn dieses dochnicht ab, von seiner Kirche und deren Dienst fern in seiner Heimath zu verweilenund an den Fehden seines Hauses Theil zu nehmen. Der Verfall der Kirchenzucht,welcher von oben ausging und größtentheils Folgen der Zerwürfnisse zwischen derrömischen Kurie und dem Staate, zwischen dem Pabst und dem Kaiser, als der Re»präsentanten zweier damals sich feindlich bekämpfenden Mächte waren, verursachte,daß ein jeder Geistlicher, war er nur ein tüchtiger und rüstiger Varteimann und ge-wichtig , sei es durch seine Persönlichkeit oder durch die sonst seinem Gebote anheim-gegebenen Mittel, etwa durch eine mächtige Freundschaft oder auf andere Weise,bei einem oder dem andern Theile Schutz und Hülfe fand. Dieses mochte wohlauch dem Gr. Hartmann, dem Gliede einer immer noch mächtigen Familie, wohlzur Entschuldigung dienen, besonders wenn man beachtet, wie auf beiden Seitennoch viel Unkirchlicheres, ja selbst Unchristlicheres ungeahndet blieb, wenn nur diePartei, welcher der Thäter angehörte, dabei gewann. Den Beleg gibt Hartmann,der, selbst geistlich, das nündermächtige Kloster St. Johann im Thurthale in denFehden seines Hauses auf eine so auffallende Art beschädigte, daß der Abt Johannsich selbst beim Pabste hierüber beschwerte und eine Untersuchung und Commissiongegen ihn dessen Oheim und Verbündete auswirkte, dessen Folgen sich Hartmannnur dadurch entzog, daß er dem Kloster St. Johann (1280) 18 M. S. bezahlte,damit dasselbe von seiner Klage abstehe *).
D Jld. v. Arr, i>. Bd., S. 43«.
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