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liä. Bludenz am Montag vor Allerheiligen 1412, um 3846 fl.. seine beiden Bur-gen Schellenberg mit Zugehörden. Desgleichen werde» in der Verzichtleistungs-urkunde vom 24. Juni 1427 obiger fünf Gräfinnen, welche namentlich aufgeführtsind, auf die von dem Er. Albrecht von Werdenberg zu Bluvenz an Oestreich ver-kauften Herrschaften Bludenz, Montafun rc. diese die Tochter besagten Gr. Albrechtsgenannt, auch als den 12. Juli 1433 Gr. Wilhelm von Montfort dem HerzogFriedrich d. ä. von Oestreich den Rest der Kaufsumme der Herrschaft Bludenz be-scheinte, stellte er diesen Qrüttbrief im Namen seiner Gemahlin Kunegund von Wer-denberg und ihre» Schwestern, als den alleinigen Erben des Gr. Albrecht von Wer-denberg zu Bludenz, aus.
Nach diesen Nachrichten, mit welchen obige Urkunden übereinstimmen, scheintes ausgemacht und auch nicht dem entferntesten Anstand zu unterliegen, daß obigefünf Schwestern Tochter des Gr. Albrecht von Werdenberg zu Bludenz waren, wasauch viele neueren Geschichtsforscher annehmen.
Allein nach meiner Ansicht ist diese Annahme keineswegs so richtig, vielmehr,wenn man die Geschichte und die Urkunden der damaligen Zeit näher untersucht undprust, so waren obige fünf Schwestern Töchter des Gr. Heinrich von Werdenberg-Sargans zu Vaduz und der Katharina von Werdenberg zu Werdenberg, einerSchwester des Er- Albrecht zu Bludenz. Diese Katharina war zuerst vermählt mitDiethelm, Gr. von Toggenburg, mit dem sie einen Sohn, den bekannten Grafen 'Friedrich von Toggenburg und zwei Töchter, die Jtha mit Gr. von Thierstein unddie Clementia mit dem Gr. Hugo von Montfort zu Bregenz und Pfannenberg ver-mählt, erzeugte. Nach dem Tode des Gr. Diethelm von Toggenburg, ihres Ge-mahls , verheiratete sich die Wittwe mit dem Gr. Heinrich von Werdenberg zuVaduz. Den Beweis liefert die Urkunde, gegeben vor dem Landgericht auf offenerReichsstraße Feldkirch am Mittwoch vor dem Martinstag 1387. Hier beurkundetGr. Rudolf von Montfort-Feldkirch als Landrichter, daß vor dem Gerichte erschie-ne» sei: Frau Katharina von Werdenberg-Heiligenberg, dermale» des Gr. Heinrichvon Werdenberg-Sargans eheliche Hausfrau, mit diesem ihrem Manne, mit ihremSohne, Grafen Friedrich von Toggenburg und dessen Geschwistern (obige beidenSchwestern) und bekannt habe, daß sie gegen Empfang einer Morgengabe von6000 fl. auf alle Ansprüche an die toggenburgischen Güter verzichte. (St. GallerSt.-Archiv.) Den 30. April 1436 starb Gr. Friedrich von Toggenburg, ohneLeibeserben zu hinterlassen. Auch seine beiden Schwestern waren todt. Nun tratenals Erben des Gr. Friedrich von Toggenburg nebst dessen Wittwe Elisabeth, einegeb. Gräfin v. Matsch und eine Muhme obiger fünf Schwestern und ihre Leibes-erbm, als die Töchter des Gr. Heinrich und der Katharina, beide von Werdenberg,somit als Halbschwestern des Erblassers, auf, wie der von denselben mit den Kan-