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Memorial die Nonnen de- St.KatharinenklosterS zuPistoja betreffend.
Der Prior und der Beichtvater nehmen sich die Frei-heit so oft sie wollen, in die Sakristei zu gehen und damit denen, die ihnen zugethan sind, zu spreche», ob siegleich, wie es die Bulle besagt, sich nur sä loguonst^mdonuin unterhalten sollen; hier vergnügen sie sich ausallerley Weise, essen und trinken zusammen, u. s. w.
Sowohl der Prior als der Beichtvater geben, wiesie vorgeben, der Kranken wegen ins Kloster, allein nichtrscto rrumile, wie cS die Bulle will, sondern wohines ihnen gefällt, allein mit der Nonne in die Zelle, oderauch mit ihr im Garte» spazieren. —
Wann sie den Sterbenden beistehen sollen, schlafenfie im Kloster, bei welcher es ihnen gefällig ist. DieseUnordnungen machen sich nicht nur alle dir P. P. Prio-ren und Beichtvater schuldig, sondern alle die, welchevon Zeit zu Zeit, wegen solchen Verrichtungen in da-stlvster kommen.
Zwanzigste Note,
(20) Seite 76, Und verbot den Mönchen bei pngenbllcklicherGcfängnißstrafe sich denselben zu nähern-
DaS Verbot, welches den Dominikanern gemachtwurde, sich bei Gcfängnißstrafe nicht dem Nonnenklosterzu nahen, ist vom 6 — 10 . Septbr. 1774, Und auf Be-fehl des Großhcrzogs von Ruccllai unterzeichnet, wieman e- in RicciS Archiven findet.
Der Bericht des Civilbcamten Brascivlini, welcherden Nonnen diesen Befehl mitgetheilt hatte, schildert derenBostürzungKund Verzweiflung darüber, er ist vvm ö —10.