Band 
[Erster und zweiter Band.]
Seite
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ES ist darlntt die Weigerung des Papstes enthalten,das Wappen der französischen Republik, statt dem Wap-.pcn der BourbonS, die man an dem Pallaste der fran-zösischen Akademie und dem Hause des republikanischen- Konsuls abgenommen hatte, anzuheften.

Da ferner Se. Heiligkeit durch so viele DreveS dieIrreligiösität der neuen Republik verdainmt hätten, sowollten Dieselben nicht, wie sie sagten, daß man glaubenmöchte sie hätten in Hinsicht auf dieselbe ihre Meinunggeändert. Und da seine Heiligkeit die Pflicht hätten, dieReligion unverändert zu bewahren, so würde sie fortfah-ren. diejenigen öffentlich zu verdammen, die trotz IhrerUrlheilSsprüche, in ihrer Auflehnung gegen das sichtbareOberhaupt der Kirche verharrten.

Als weltlicher Fürst könne ferner der heilige Vaterden Schimpf, daß man ihn »n Paris öffentlich im Bildeverbrannt habe, nicht dulden, und die Besetzung Avig-nvnS und der Grafschaft Venaisin nicht ruhig mit ansehen.

Er beklagt sich ferner über den Schimpf, den diepäpstlichen Waffen in Marseille erlitten, über die grobeArt, womit das republikanische Ministerium die Befrey-ung der beiden Franzosen verlangt, vie zu Rom wegeneinem auf sie fallenden schweren Verdacht verhaftet, aberauf das erste Ansinnen des französischen Gesandten inNeapel wieder entlassen worden wären.

Der Papst schloß damit, daß er die französische Re-publik nicht auf eine offizielle Weise anerkennen könne,da sie ihn selbst weder als den allgemeinen Seelenhirtcn,noch als Souverain anerkennen »volle.

Koma, »793, noils »tamperia äella reverenäa esmera»xontolie».