Zum dritten Buch.
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Wagst Blut und Gut;
Wenn du Gewehr und Axt,
Schlachtbeil und Sense Packst,
Zwingherrn den Kopf abhackst —
Brenn', alter Muth!"
Heine hat im 1. Band seiner Neiscbilder die burschcuschaftlichc Bewegungherb setirisirt. Jmmerinaun parodirte in seinen „Epigonen" die Ausdrucksweiseder gedankenlos Exaltirten unter den Burschenschaftern vortrefflich, indem er einenderselben sprechen ließ: „Die Zeit ist groß, wir müssen Große« leisten, um vorihr gr»ß zu bestehen. Eingreifen müssen wir in ihre Räder, mit dem Stromeschwimnen und die Dämme und Klippen zerbrechen, welche die Hölle ihm in denWeg tiürmt. Jetzt sind wir daran, das Volk aufzuklären. Frisch, fromm,li-Lhlich, frei, das ist immer die Hauptsache. Auf einen Kops oder ein paar krumm-geschlossene Knochen kommt es dabei nicht an; mehr als todtmachcn können sie unsnicht. Das Reich ist eingetheilt, es geht wieder in die zehn Kreise »ach HomannsKarte; das war das Sicherste. Morgen wird bestimmt, was aus den Fürsten werdensoll, ob wir sie alle erstechen müssen oder ob man wenigstens in betreff einigerGnade vor Recht ergehen lassen kann. Die Festungen sind unser, der Oelmüllerhat einen geheimen Gang neben seinem Teiche und der Major wird Großseldherr.Ich nehme Mecklenburg hin, ausgenommen Güstrow , was Schneppe aus Greifswald nicht fahren lassen wollte. Berlin wird niedergerissen und Iahn baut die neueHauptstadt an der Elbe . Er wird auch Obermeister der Zucht. In der Bundes-kaffe haben wir dreiundsechszig Thaler; es kann alle Tage losgchen."
22) Im 2. Bande der „Jahrbücher zur gesellschaftlichen Reform" (1846)findet sich unter dem Titel „^dprös le <IäI„ge" (S. 226) ein Entwurf zu einerneuen Gesellschaftsverfaffung aus der Feder eines deutschen Kommunisten. EinigeAuszüge daraus mögen das im Text Gesagte bestätigen. Der Staat wird in einegroße Gemeinschaft umgcschaffcn. — Das Recht der Erbschaft ist aufgehoben. —Alle gesunden arbeitsfähigen Mitglieder der Gemeinschaft find verpflichtet, gemein-schaftlich für Prodnzirung der Gescllschastsbedürfnissc zu wirken. Dafür verbürgtdie Gesellschaft Jedem seine menschliche Existenz, d. h. sie verschafft ihm sowohl dieMittel, sich geistig auszubilden, als auch Alles, was zu seinem materiellen Wohl-sein nöthig ist. — Es gibt keine höheren oder niederen Arbeiten; jede Arbeit, diezum Wohl des Ganzen verrichtet wird, ist ehrenwerth. — Die Gemeinschaft hatkeine Regierung, sondern nur eine oberste Verwaltung nöthig, welche die Gemeinde-verwaltungen kontrolirt und Produktion und Konsumtion harmonisch gestaltet, sodaß kein Mißvcrhältniß zwischen Arbeit und Genuß eintreten kann.— Die Gemein-schaft versichert jedem Mitgliede eine gesunde, bequeme und gutmöblirte Wohnung,passende und geschmackvolle Kleidung, Wäsche, Beleuchtung und Heizung, einegenügende Quantität gesunder Nahrungsmittel, ärztliche Hülfe, freien und für Allegleichmäßigen Unterricht. — Die oberste Verwaltung wird von allen großjährigenGemeinschastsmitglicdern mit absoluter Stimmenmehrheit auf eine bestimmte Fristgewählt. Keine öffentliche Funktion gewährt dem Beauftragten irgend einenäußern Vorzug. — Aller Einzelhandel niit fremden Völkern ist verboten. DieVerwaltung verschafft der Gemeinschaft alle nöthigen Gegenstände, indem sieihren Ueberfluß an Erzeugnissen des Ackerbau« und der Künste gegen anderedes Auslands umtauscht. — Die Nationalschuld ist in Bezug auf die Gläubigerim Lande selbst erloschen. Die Schulden jedes Bewohners deß Landes gegen einenandern Mitbewohner hören auf, sobald er Mitglied der Gemeinschaft wird.—Die Gemeinschaft läßt kein Geld prägen. — Gefängniß- und Todesstrafen sindabgeschafft. Vergehen wie Faulheit, Ünmäßigkeit u. s. w. werden mit Verweisen,