3npon.
»nd Pluto, der Vesta, Ceres und Juno;diese letztere wählte er zur Gemahlin.Man schrieb ihm, als dem Vater der Göt-ter und Menschen, die Leitung des Gan-zen, sowohl der Natur als des Schicksalsder Menschen, zu. Seine Abzeichen sindAdler und Donnerkeil. Jovis, —z.B-bei Schiller: „was Jovis HauSbewohnt"
— isi soviel als: des Jupiter. 2 . DerName des größten Wandelsterns um un-sere Sonne. I» einem Abstände von 1 l >8Millionen Meilen durchläuft er seine Bahnin ll Jahren und Z14 Tagen, begleitetvon 4 Monden. Er ist 1t 1/Z Mal imDurchmesser größer als unsere Erde. l-In der Chemie, Zinn, sei» Zeichen ist Ej..
lupou, Jüpon (franz. sprich: Schü-pong>, ein kurzer Zranenzimmeruntercock,Uuterröckcheu.
Jura llat. Mehrh- von j»s, das Recht,z. B. er studirt juuu, 1. die Reckte, Rechts-wissenschaft; 2. Jura, Name einer Ge-birgskrtte in der Schweiz. — lu,-s sinwe,die Amtsgebühren der Geistlichen, die Pfarr-gebühren, (beißen so von der 8wlu oderlangen Priesterkleidnng).
Jurciment (lat.), Eid, Eidschwnr.—
Amtseid. — Juratus, Jurat. einGeschlvorener, Beeidigter. — jurnto-
sn», blindlillgs auf des Meisters Worteschlvöce», der Behauptung Eines huldigen-Uejui-u llat.), Rechtens, mit Recktvon Rechts wegen. — juie einliouis, durchKanfrecht. — ju»e lleieäiiuiiu, durch Erb-recht. — juuu pvssussiouls, durch rechtli-chen Besitz. — juridisch, jui-ilwe, denRechten gemäß , in der Rechtslehre gegrün-det; rechtskräftig. —lui'lscousuUus, lui'u-cousuNus (abgekürzt llliu,), ein Rechtsge-lehrker. — Jurisdiction , 1- Rechts-sprechuug, NecktShandhabung; 2. Gerichts-bezirk, Gerichtsbarkeit. — Jurispru-denz, Nechtsgelehcsamkeit, RechtSknnde.Jurist, ein Nechtsbeflissener, Rechtsge-lehrter. Rechtskenner; ein Nechrslehrer.
— Juristen-Facultcit, ein aus Rechts-lehrern bestehendes Collegium auf Univer-sitäten . welches die ihm zugeschickten Rechts-fragen beantwortet. — juristisch, rechts-gelehrt, rechtskundig, die Nechtsgelehrsam-keit betreffend. — Juristitium. Ge-richtsstillstand, Rechtsstillstand (auch Iu-
Schweizers Wörterbuch, v.
justiren. 273
stitlUM). — l. II. I)., juuls ululusgue
Dactoi-, beider Rechte (des weltlichen undkirchlichen) Lehrer.
Jury (die) (engl. sprich: Dschnry),das Gefchivornengericht, ei» ursprünglichin England übliches, anS rechtlichen, ge-scklvornen Männern bestehendes Bürgerge-richt, das über Schuld oder Unschuld einesAngeklagten entscheidet. — Jurpman ,der Geschworene.
Jurte, sibirische Hütte, besonders Win-terwohnnng der Kamkscbadale», bestehendin einer Erdhöhle mit einem Dacke.
lus (lat.), Recht, Defugniß, Anspruch.
— las avalikiiaiilli, Veräußernngsrecht.
— las clvNe , das bürgerliche Recht.
— las civN.,Ns, Skadtrecht, Bürgerrecht.
— las comnnn,«, das allgemeine Recht- —las coiigaul, das Verkaufs- oder Näber-recht. — l»s gsntlmn, das Völkerrecht. —las uuiuuus, das Naturrecht. — lus Pub-likum, das öffentliche Skaaksrecht. — lusp> ivskuin, das Privatrecht. — lus sucees-slouis, Erbfolgerecht. — lus luliouis, dasWiedervergeltnngsrechk. — lus vitue etuecis, das Recht über Leben und Tod.
lus (franz. sprich : S ch ü h). Fleischbrühe,Fleischsaft. — lus äe wbWNes sprich:Schuh de tablett'), geronnener »ndgetrockneter Fleischfaft in kleinen Tafeln.
jnssu (lat.) , auf Befehl-
luslu-mNieu (franz. sprich: Schüßt-Miliöb), 1. die ?lnsicht, daß in derMitte zwischen zwei Extremen die Wahr-heit zu suche» sei; 2. in politischer Bezie-hung, die gemäßigte liberale Parkei welcheallmalige Reformen der Staatsversassungwünscht, und, ko sehr sie das Hängen amAlte» haßt, eben so sehr, ja noch mehrdas revolutionäre Drängen und Stürmenverabscheut.
jusiistcire» (nenlat.). rechtfertige», ver-antworten. — Jusiification , Jusiifirciruilg, Rechtfertigung, Verantwortung,Vertheidignng.
Justininnischer Codex, die Samm-lung , welche Kaiser I » stinian der Großein den Jahren S28 und 52? von seineneigenen und von de» Gesetzen seiner Vor-gänger, durch zehn vorzüglich geschickteRecbtsgelebrte veranstalten ließ. (SieheInstitutionen-)
justiren (nenlat.), ausgleichen, berich-tigen; einer Sache genau d;e Gestalt,18