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J.C. Schweizer's Fremdwörterbuch : zur Erklärung fremder Wörter und Redensarten, besonders in Bezug auf Alterthumskunde, Geschichte, Medizin, Rechtswissenschaft und Technologie
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Prion.

prio» , Schädelbohrer, Schädelsage.

Prior, Prior!» tlat.), der oder dieVorgesetzte eines Klosters, welche i» derWürde »ach dem Abte folgen, und wokein Abt ist, der erste Vorsteher oder dieerste Vorsteherin eines Klosters oder Stif-tes, deren Amt und Wohnnng Prioratheißen. — Prior», das Vorhergehende,Frühere. — -> priori, siehe ä. — Prio-rität, 1. das Vorgehen der Zeit »ach,das frühere Vorhandensein einer Sache,z. B- einer Erfindung; 2. Vorrang, Vor-zug. — Priorität«-Urtheil . gericht-liehe Entscheidung, welche Gläubiger dienächsten Ansprüche habe» und den ander»vorangehe» solle» ; sauch Locations- oderClassi fikatio ns> S enten z). — prio-ritätisch, den Vorzug oder Vorrang ha-bend; z. B. priorilätische Gläubi-ger, solche, welche vor andern befriedigtwerden müssen.

priscia», ein lateinischer Grammatikerdes 6ten Jahrhunderts. zu Constantinopel,Verfasser einer ausführliche» lateinischenGrammatik und mehrerer grammatikalischerAufsätze. Daher die Redensart: demPriscian eine Ohrfeige geben, db-einen grammatischen oder Sprachfehler ma-chen.

Prise sfrauz.), 1. eigentlich: ei» Griff-chen, so viel man, z. E. Schnnpftaback,mit dem Daumen und Zeigefinger auf ein-mal faßt; 2. ein Fang, eine Beute; be-sonders ein dem Feinde genommenes Schiff.— Ein Schiff für gute p)rise erklären(für rechtmäßig erbeutet). — -» prt»« sein,eine Beute, oder genommen werde» kön-nen. — Prisen-Gericht, ein Gericht,welches »der die Rechtmäßigkeit der Er-beutung von Schiffen oder Schiffsladungenentscheidet.

Prisma (griech->, 1. Ecksäule, einlänglicher Körper, der zwei geradlinigeFiguren zu seiner Grundfläche und zu sei-ner obern Fläche (die einander gleich undparallel sind) hat, und in so viel gleicheVierecke eingeschlossen ist, als jene Fläche»Seiten haben; 2. das gläserne Pris-ma in der Optik ist ein längliches, drei-seitiges. kristallhelles GlaS. dessen Seitenmöglichst eben geschliffen sind, und das,indem die Lichtstrahlen dadurch gebrochenwerden, alle Farbe» des Regenbogens zeigt,die daher prismatische Farben heiße».

privilegiren. 421

Man kann es Lichtspalter, Strahlenbrechernennen. — Bisweilen wird dieses Wortbildlich genommen, z. B. die Dinge durchdas Prisma der Zeitvorstellungen an-schauen, d. b- über die Dinge so urthei-len, wie es die täuschenden Vorstellungeneiner gewissen Zeit mit sich bringen.

priso» (franz.), das Gefängniß . dieHaft, besonders für Soldaten. — pri-sonnier, ei» Gefangener, Kriegsgefan-gener.

Vritaneum, siehe prytanäum.pi-iu, < lat.), das Erstere, Vorherge-hende. Das Gegentheil von postei-tu»,das Letztere, das Folgende.

privado tspan.), der erste Ministerin Spanien, der Günstling.

privat (lat.), nicht öffentlich, abge-sondert, nicht beamtet. — Privat-Stun-i>e oder llektio», besondere, die nur füreinen Einzelne», oder für Einige, nichtöffentlich gegeben wird. — Privat-Beich-te, geheime. — Privat Hebe» . häus-liches. — privat-Mann, Privat-person, die in keinem öffentlichen Amtesteht; man erlaubt sich auch bisweilenprivate» statt Privatleute zu sage».

— Vrivat-Schreibe», außeramtliches.

— Privat-Sache, Sache, die einenfür sich allein angebt. — privatim, 1.insgeheim, besonders, nur für Einige; 2.für Bezahlung. Vgl. pubüre. —

>i-»i»w, im größten Geheim. ganz allein.

— privatisflmum, ei» Collegium, eineVorlesung für Einen oder sehr Wenige. —privatisiere», ohne ein öffentliches Amt,für sich lebe», »»beamtet sein.

privatio» (lat. v. privai-e, berauben),

1. Beraubung, Entziehung; Entbehrung;

2. Abwesenheit einer Eigenschaft oder Be-stimmung; Verneinung. — privativ,

1. beraubend; ausschließend; ausschließlich;

2. verneinend (also soviel als negativ.)privet (ehemals Privat, bom lat.

privat» reite»), das heimliche Gemach, derAbtritt.

privilegiren (lat.), einem eine ge-wisse Freiheit, Bewilligung, Vorrecht zuetwas vor Andern aus ertheilen, einenbevorrechten. — privilegirte, Bevor,rechtete, mit Vorrechten Ausgestattete. —Privilegium, ein Freiheiisbrief, eineausschließende Bewilligung, ein Vorrecht.