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J.C. Schweizer's Fremdwörterbuch : zur Erklärung fremder Wörter und Redensarten, besonders in Bezug auf Alterthumskunde, Geschichte, Medizin, Rechtswissenschaft und Technologie
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Receß.

tator, in dcn Rechten: der Hehler, Diebs.Hehler- — receptidet, aufnebmbar, em-pfänglich; der Auf- oder Annahme fähig.

— Reception, >. die Aufnahme, z. E.in eine Schule, Gesellschaft :c.; 2. bei denKaufleuten, schriftliche Nachricht, welcheeiner dem Andern gibt, wenn er von ihm,oder für seine Rechnung, Geld, Waaren». dgl. erhalten hat. Bon: reclpire»(siehe unten). — Reccptivität, Ein-pfänglichkeik; Zähigkeit, etwas anzuneh-men ; uneigentlich: Auffassung oder Wahr-nehmungSbermögen. — rcceptiren, >.aufnehmen, beherbergen; 2. Arzeneien per-schreiben und nach Vorschrift verfertigen. —Receptor, der Empfänger, Einnehmer,z. B. gewisser Gelder. — Receptorat,Steuer- und Zolleinnehmerei; auch Re-ceptur. Dieses letzte Wort bezeichnetindessen auch die Arzeneiverschreibnugskunst.

— Receptoriuin, Receptbuch.

Recesz (lat.), 1. Rückstand nicht be-zahlter Gelder; 2. ei» schriftlicher gericht-licher Vertrag oder Vergleich; z. B. Erb-receß. Erbvertrag, Schlußvertrag; Ab-schied , Landtagsabschied, Reichsabschied. —recessircn, eine» endlichen Vertrag ab-schließen, schriftlich aufsetzen.

Iteckr-ar (franj. sprich: Ressswohc,bom lat. r-ceptor), Einnehmer, Empfän-ger. — Gcneral-Receveur, Oberei»,»ehmer.

tz-ci-ang-, Rechange lfranz. sprich:Reschangsch'i, Rückivechsel, wie ital.Ricainbio. — Rechange», Ersatzstück«,Borrathsstücke zum Ersatz« (z. B. Wagen-räder). — rechangiren, wieder wechseln.

recliauä, Rechaud (fcanz. sprich: Re-schob), Kohlenbecken, Tellerwärmer.

kecbercii«, Recherche lfranz. sprich:Reschersch'), Untersuchung. — rccher-chiren lsprich: rescherfchiren). 1. u».tersuchen, nachforschen; 2. erkünsteln. Indieser letzten Bedeutung kommt bauptsächl.das verg. Mittelwort: recherchirt, vor.

Recidiv (das) (lat.), in der Arzenei-kunde, ei» Rückfall, neuer Krankheilsan-fall; anch i-ecbui- lfranz.sprich: Refchü th),

— recidiv. als Beiwort, rückfällig, riick-kehrend, z. B. die Krankheit ist recidlvgeworden, d. h. ist zurückgekehrt.

recipe! (lat. V. ,-eriper-) , nimm. Dergewöhnliche Anfang der Arzeneiverschreibun-

recognosciren.

gen. Auch wohl ein bloßes n. — Reci«piend, der Aufzunehmende. — Reci«pient, I. der Empfänger, Aufnehmer;2. in der Chemie, die Vorlag«, das Gefäß,welches die durch Destillation entstehendenFlüssigkeiten aufnimmt; Z. die Glocke derLnskvnmpe. — recipier», aufnehmen,annehmen. — recipirt, auf- „nd ange-nommen . gebräuchlich.

r-ciproc- (lat.), fRebenwoct), wechsel-seitig, gegenseitig. — reciprok, zurückführend, zurückkehrend; ein reciprokesFürwort: sich. — reciprocabel,wechselbac. gleichgeltend. — Recipro«ccrtion , die Erwiederung, Vergeltung —Reciprocität, gegenseitiges Verhältniß,Wechselseitigkeit, Gegenseitigkeit, Wechsel-wirkung. — Reciprocum, i- das Ge-gen- oder Wechselseitige; 2. ei» zurückkeh-rendes Zeitwort, d. h. ein solches, daseine Handlung bezeichnet, die nicht aufeinen ander» Gegenstand, sondern auf diehandelnde Person selbst gerichtet ist; z. B.sich bewegen, sich freuen. — reciproci«re», erwiedern.

Recitativ (lat.). in der Musik, die-jenige Art deS Gesangs, welche sich demSprechen nähert, Sprachgesaug, Redege-sang. — recitativisch, i» Form vonRcdegesang. — recitire», laut »nd ver-nehmlichvortragen.— Recitation, Her-sagung, Vortragung, Vorlesen.

reclamire» (lat.), zurückfordern, i»Anspruch nehme»; Einspruch thun. — Re«clamation, Zurückforderung. z. B. einesRechts, eines gestohlenen Eigenthumes;rechtliche Ansprache; Einspruch.

recludiren (lat ), 1. ausschließen. er-öffnen; 2. einschließe». — Rcclusio»,Einsperrnng, Verhaftung; Abgeschlossenheit.

Recoctio» llat.), Wiederkochung, Auf-wärmuug.

recognosciren (lat), I. in der Kriegs-sprach«, von weitem ausforsche», ausspä-hen, auf Kundschaft ausgeht!, erkunden,kundschaftet, (daher Recognoscirung,Kundschaft. Ansspähung); 2. wieder er-kenne», anerkennen, besonders in juristi-schem Sinne, die Richtigkeit der von derGegenpartei zur Begründung ihrer RechtS-versolgnng angeführten Instrumente gericht-lich anerkennen. — Recognition, An-erkennung, besonders einer Handschrift.—