Regtird.
Regnrö lfranz.), 1. Blick, Anblick;2. Rücksicht. Betracht; Z. Achtung, Ehr-erbietung. — regnrdiren. >- ansehen,beschauen; 2. Nucksicht auf etwas nehmen,auf etwas sehen „der achten.
Regntt», Regatte (ital.). ei» öffent-licher Lustwettkampf von Gondeln in denKaualen von Venedig.
Regel de Tri, liehe Itkguta.
Regeneration (lak.), Wiedererzcn-gung, Wiedergeburt; Umschaffuug, Um-wandlung, Wiederherstellung. — regene-rier», iviederhervocbringen, erneuern, nm-schaffen. wiederherstellen.
Regence lfranz. sprich: Nesch angst'),Reichsveuvesung, Reichsderwaliung.
Regens llat.), Oberlehrer, Aufseher-in katholischen Stiftern.
Regent llat.), I. Neichsderwcser; derje-nige, der bis znr Volljährigkeit des jun-gen Königs in seinem Namen die Herr-schaft ausübt; 2. Landesherr; 3. der vor-nehmste Diamant in der französischen Kö-nigskrone-
regeriren (lat.), von Neuem einwen-den, erwiedern; repliciren.
Regest» (lat-). Bnllensammlung.
Regicidium (lat.), Königsmord. —Regicid», Köuigsmörder.
Regldor in Spanien sovielalsSchoppe,Gerichtsbeisitzer.
Regie (franz. sprich: Neschihj, i.eine nur Verannvortlichkeit und Rechnnngs-ablegnng vor dem Landesherr» verbundeneVerwaltung gewisser Handelszweige, Ge-falle. Staatseinkünfte; z. B. des Salzes,Tabaks ». f. w. So spricht man auch vonder Postregie; 2. Leitung einer Bühnein künstlerischer Hinsicht; daher auch diePersonen, welche diese Leitung führen; 3.direrte Anfsichtführnng dein. Bau eiuerEisenbahn.
Regime lfranz. sprich: Reschihm'),Regimen (lat.), 1. Herrschaft, Regie-rung. Staatsverwaltung; 2. beiden Aerz-ten Lebcnsordnung, Nahrungsvorschrifr.Vergl. Dickt.
Regiment llat.), 1. Regierung, Herr-schafi, herrschaftliche Gewalt; 2. eine ausmehrern Bataillons oder Schwadronen be-stehende Trnppenabtheilung vo» tvvl) bis
Regreß. 453
2000 Man». — Regjments>?luditor,Auditeur isvr.: Odiköhr), Regiments-amvalt oder Richter.
Region klar). Kreis, gewisse Gegendder Erde, der Luft, des Himmels :c.
Regisseur (franz. sprich: Reschis.fähr), 1. Steuereinnehmer, Steuerver-walter; 2. bei den Sckianbühne», der Buh.ueurechuungsfübrec, besonders der. welcherdie Stücke anordnet, und die Rollen aus-theilt, der Bnhuenverweser.
Register llat.), l. ein Verzeichnis,,besonders in einem Buche, das alphabe-tische Verzeichnis) der darin vorkommende»Wörter und Sachen; Namensveczeichnist,Sachverzeichnis?; 2. mehrere zu einer Stim-me gehörige Pfeilen in der Orgel, Pfei-fenzng; st. Zugloch an Schmelzöfen. —Regjstrator, ein besonderer Beamter inden Kanzleien, der zum Verzeichnen, Ord-nen und Aufbewahre» wichtiger SkaatS-schriften und Verhandlungen bestellt ist;Urknndcnordnec. — Registratur, t.dasAmt, oder auch die Wohnung dieses Be-amten , und der Aufbewahrungsort derSchriften; Urknnden-Lager. Actenzimmer,Schriftenschrank; 2. die Einschreibung undVerzeichnung selbst; 3. das Einschreibe-und Nachweiseb,ich. — Renisiraturen,gerichtliche Verzeichnisse. — Registrnndeldie), Eintrage!,,,ch. — registriern, ein-schreiben, verzeichnen, eintragen, in ei»Register bringen.
>nv>-I>»s (lak.), die Gelbsucht.
Reglement lfranz. sprich: Regle-rn» ttg), Verordnung, Vorschrift. Richt-schnur, wornach etwas gehalten oder be-arbeitet werden soll. — reglementarisch,der Vorschrift gemäß.
Reglisse (franz ), eingekochter Süß-holzsaft, Lederzucker.
liegen,» (lat.), das Reich. — kognumdas Thierreich. — Regn»,» ve-geiabüe, das Pstanzenreich. — Nognnniiniuei-aie, das Mineral- oder Steinreich.
Regreß, Regredien; (lat.). Nück-anspruch, Rückforderung. Gegenanspruch,Schadloshaltung, die Belugnist. Schaden-ersatz von einem zu fordern. lVgl. Re-kurs.) — Regreß- oder Regredienz-Erbe, ein solcher, welchem eine Erbschaftaus den Fall, daß sie nicht einem andernzufallt, vorbehalten wird. — regressiv.