Geschichte der Jesuiten. 7 z
hkenge, so würden diese von keiner verbindenden Kraftseyn. Da aber eine noch so geringe Anzahl von Prälaten,welche von dem Papste auf ein allgemeines Conzilium be-rufen werden, nur darum den Namen und die Kraft einesallgemeinen Conziliums erhalt, weil ihr der Papst beydesgiebt, so bekömmt es auch nur allein von ihm alles An-setzn. Co haben Dekrete und Kanonen, die auf Conzilicnentworfen werden, nur dann gesetzliche Kraft, wenn siepäpstliche Bestätigung erhalten. Wenn es heißt, daß dieVater im heiligen Geiste versammelt seyen, so heißt diesnichts anders, als daß sie durch den Papst versammeltseyen, um dasjenige zu verhandeln und zu beschließen, wasmit Genehmhaltung des Papstes als eine Verordnung desheil. Geistes angesehn werden muß. Denn wie könnte mansonst sagen, daß ein Dekret vom heil. Geiste gemacht sey,da es doch der päpstlichen Bestätigung bedarf, um gesetzli-che Kraft zu erhalten? In allen Conzilien, so zahlreich sieauch seyn mögen, entscheidet nur der Papst; das Conzi,lium genehmiget nur diese Ausfprüche, wie es in der ge-wöhnlichen Formel ausdrücklich heißt r 8acro
6onöI1o: Selbst in Sachen von höchster Wichtigkeit, wiez. B. die Absetzung des Kaiser Friedrichs H. war, wel.che auf dem allgemeinen Conzilio zu Lyon geschah, ver-weigerte Innozens IV. die Genehmhaltung des Conzi-liums, damit nicht jemand darauf verfallen möchte, alswäre ihm hiezu diese Genehmhaltung nothwendig gewesen.Man setzte demnach in das Dekret auch nur die Worte:8scro ^raesenve ConciUo. Aus diesem folgt aber nicht,daß ein Conzilium entbehrlich und unnütz sey. Es dientdazu, eine Sache genauer zu untersuchen, die Welt leich-ter zu bereden, und ihr ein Genüge zu leisten. Wenn dasConzilium ein Urtheil spricht, so geschieht dies in Kraftder Gewalt, die der Papst von Gott, und das Conziliumvon dem Papste hat. Diese Gründe haben die größtenTheologen bewogen, zu behaupten, daß jedes Conzilium