Band 
Zweyter Band.
Seite
142
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142 Siebentes Buch.

die Jesuiten nun auch nach dem Besitze aller beweglichenund unbeweglichen Güter der Universität, und bemächtig,ten sich derselben, ohne gerichtliche Prozedur, und ohnedaß diejenigen, deren Eigenthum sie wären, auch nur inEinem Stücke schuldig befunden würden. Es sey aller,dings bedenklich, Leuten, die ohnehin nur zu sehr sich einerOberherrschaft über Geistlichkeit und Volk anmaaßen, eineso ausgedehnte willkührliche Macht anzuvertrauen; undes lasse sich befürchten, daß hieraus Mißgunst, Streitig,keiten, und vielleicht gar Empörungen entstehen möchten*).

Dem guten Erzbischofe waren, als er diese Vor.stellungen überreichte, schon alle Zugänge zum Herzendes Kaisers verschlossen. Man hörte ihn nicht, undüberließ ihm die Wahl, entweder aus freyem Willen denJesuiten seine Rechte abzutreten, oder sich von ihnen zuTode quälen zu lassen. In einem spätern Schreiben anPapst Urban VIll. beschwerte er sich mit bittern Aus.drücken über die gewaltsame Art, mit der sie bey dieser Ge,kegenheit gegen ihn zu Werke giengen. „Sobald sie be«„merkten, schrieb er, baß ich ihnen einigen Widerstand lei.„sten wollte, fiengen sie sogleich an, heimlich und öffentlich„meine erzbischöfliche Gerichtsbarkeit anzugreifen. Wer„immer mit den Aussprüchen meines Tribunals nicht zu«„frieden ist, der findet bey den Jesuiten Schutz und Freund«„schaft. Ich kann keine Verordnungen ergehen lassen,„gegen welche diese nicht Gegenverordnungcn machen.„Außerdem bemühen sie sich einzig dahin, ihre weltliche„Macht zu vergrößern. Um desto sicherer darin ihren„Zweck zu erreichen, ist ihnen keine Lehrmeynung zu ver.„kehrt und zu schädlich, wenn sie nur dazu dient, mein„erzbischöfliches Ansehn in den Augen der Weltlichen zu

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