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selben sowohl die Baugerechtigkeit als sein Eigenthum sirel.tig zu machen. Der Garten (sagten sie) ist eine Begräb»nißstätte, und folglich kann der vom Grafen unternom»menc Bau nicht statt finden *). Der Erzbischof von L i s»sabon that 1612 oe» Ausspruch, daß jener bestrittencGarleubezirk zu keinen Zeiten ein Kirchhof gewesen sey.Damit aber begnügten sich die Jesuiten so wenig, daß siesich vielmehr aus Tribunal der Snpplike» wandten, undGerechtigkeit forderten. Diese erfolgte. Der Graf erhieltin der ersten und zweyten Instanz die Erlaubniß, seinenBau fortzusetzen, und die Supplikanten wurden zur Ruhegewiesen. Nun schien es ihnen einmal hohe Zeit zu seyn, ihreMarke abzunehmen, und der ganzen Welt zu zeigen, was siein Ansehung der portugiesischen Krone Vorhabens waren.Noch bis auf diese Zeit halle die päpstliche Nachtmahls»bulle, worin, wie bekannt, alle Regenten des Erdbodensals unmündige Vasallen des römischen Stuhles behandeltwerden, in Portugal so wenig, als in andern katholischenStaaten, Eingang gefunden. Man hatte sie durchgchendSals ein verwegenes und den Kronrcchten gefährliches Sy»stein verworfen, und den Päpsten nichts weiter eingeräumt,als sie jährlich am grünen Donnerstage in ihren eigene»Staaten publiziern zu dürfen. Die Könige von Portu-gal behaupteten bisher noch immer das Recht, daß keinportugiesischer Unterthan iu Rechtöhändeln nach Romcitiret werden könne; und die Landeügcsctze verordnete»ausdrücklich, daß ohne königliche Bewilligung keine päpst-lichen Verfügungen oder Verbote im Königreiche kund ge-macht werde» sollte,,. Diese Gesetze waren dem Geiste derNachtmahlsbulle in den wesentlichsten Hauptpunkten sehrnachtheilig. Die Jesuiten leisteten also dem römische»Hofe einen wichtigen Dienst, und vergrößerten zugleichihre Macht dadurch, daß sie der Krone jenes kostbare Rechtraubten. Dieß geschah, indem sie i.6i; durch die Rota
«) lkecueil clironolngi^iic, I. c. §. 2Ü1. piiz. 2L7.