Band 
Vierter Bnad.
Seite
235
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Geschichte der Jesuiten. rzz

Gleichwohl ist jenes Breve in den Niederlanden ange-nommen, und,.was noch mehr ist, durch den Weg der Ere-kiizion vollzogen worden, während man das dogmatische Re-skript Snxer soUriitsw unter schweren Strafe» unterdrücktund verbietet, und den apostolischen Nunzius deswegen, daßer einige Exemplare davon sich entwischen ließ, schimpflichverbannt."

„Woher, gebietende Herren, kann wohl eine so un-gleiche Behandlung rühren? Es steht einem Bittenden zwarnicht an, zu fragen. Die Klage muß unterthänig, unter-würfig und ehrfurchtsvoll seyn. Wenn ich euch aber, gebie-tende Herren, beweise, daß jenes Breve, den Verfasser des-selben stets unberührt gelassen, ich will nicht sagen, unge-recht und voll der abscheulichsten Mißbrauche (denn auchin diesem Falle, wenigstens der öffentlichenguten Ordnung wegen, muß man sich einemsolche» Breve unterwerfen')," sondern als schon imvoraus durch achtzig Bullen und neunzehn Papste verdammt,nichtig, und zwar nach allen Ärten der Nullicaren, aus gött-lichen, natürlichen, kriminellen und kirchlichen Rechten nich-tig ist; wenn ich euch überhaupt beweise, daß dasselbe derLandeökonstituzion entgegen war, und von den BelgischenStänden und Gerichtshöfen nicht angenommen, und auchnicht zur Vollziehung gebracht werden konnte, ohne gerechte,billige und solche Vorstellungen zu machen, welche die Be-leidigungen erforderten, die den Jesuiten, den Landesprivi-lcgien und dem feyerlichsten Eidschwure zugefügt wurden;habe ich dann, gebietende Herren, nicht alles gesagt, undkann euch noch irgend ein Vorwand übrig seyn, welcher euchhinderte, diese Gesellschaft nicht nur allein in Schutz zu neh-men, denn dieses wäre zu wenig geleistet, sondern auch ihreWiederherstellung mit allem jenem Nachdrucke und Geschwin-digkeit, die in eurem Vermögen steht, zu begehren und zuvollenden? Doch ich lenke ein, und werde über jeden Punktnur ein Wort sagen."