240 Sechzehntes Buch.
daß die ganze päpstliche Macht nicht hinreichte, diese Nich-tigkeit aufzuheben. Dieses Breve kündigt gegen alle kanoni-sche Formalitäten einem Orden seine Aufhebung an; dennnoch nie wurden bey Unterdrückung einer religiösen Gesell-schaft die Glieder in die Welt hinausgestreut, sondern manverschloß sie in Zellen Dieses Breve widerspricht in allenseinen Theilen einer Bulle, die sieben Jahre vorher auf dieAttestate des ganzen Episkopats erlassen, und ohne Wider-rede in allen Landern**), auch selbst in Spanien, ange-nommen wurde. Dieses Breve, welches bekanntermaßentheils durch die Bedrohungen mehrerer Fürsten, und theilsdurch den Beytritt und die Gefälligkeit anderer von ihnen
») Wie hätte so etwa- wohl in Ansehung der Jesuiten verfügtwerden können, die, was das gesellschaftliche Leben betrifft, niebeständig beysammen lebten, und sich, nach Inhalt ihres Insti-tutes , sogar ohne Ordenskleidung außer ihren Häusern aufhal-ten konnten? Und wie können sie sich beklagen, daß sie durchdas Klementi Nische Breve in die Welt gestoßen wurden,nachdem sie ihre Aufhebung fast meistens mir dem Umstände zu,zuschreibe» haben, dgß sie nur zu sehr in der Welt zerstreut wa-ten, und an den Welthandel»! Antheil nähme»? Und wie wür-den sie endlich gelästert habe», wenn man, waS noch heut zuTage ein aufrichtiger Wunsch aller wohlgesinnten Mensche» ist,sie in Zellen verschlossen, und von der in ihre» Augen so sünd-haften Welt abgesondert härte? Der Herr Kanzler von Tra-bant Hut entweder abscheulich geheuchelt, oder hier eine Saiteberührt, die in den Ohren der Jesuiten ganz widerlich tönenmüßte. Denn ciu größeres Unglück könnte ihnen wohl nicht be-gegnen, als in Zellen verschlossen zu werden. Dadurch, daßKlemens XIV. sie in die Welt ausstreute, hat er sicherlicheben dieser so sündhaften Welt mehr geschadet, als man glaubenkann, und die Jesuiten sind ihm dafür nicht Tadel, sondernLob und Dank schuldig. ^
") Weder Portugal, noch Frankreich, noch Venedighaben diese Bulle angenommen, uud in «rsterm Reiche' wurdesie sogar unter GüterkonfiSkazion und willkürlichen Lcibeöstrafenverboten. ,