Vorrede zur lateinischen Pharmakovöe XVIInach derselben Vorschrift bereitet werden, und es wird nicht nö-thig seyn, daß der Apotheker diese Formeln, welche er hier fin-det, aus andern Büchern zusammensuche. Auf keine Weise wol-len wir aber den Arzt an diese Formeln gebunden wissen, da erbei Verordnung der Heilmittel nicht durch dergleichen Gesetze ge-fesselt werden kann.
Von allen Arzneimitteln haben wir bei denjenigen, welcheunter die Gifte gezählt zu werden pflegen, erinnert, daß sievorsichtig aufzubewahren seyen.
Bei den gemeiniglich sogenannten heroischen Heilmittelnhaben wir die Gaben beigefügt. Zwar ist es uns keineswegesunbekannt, daß der Arzt bei der Gabe durch kein vorzuschreiben-des Gesetz gebunden werden müsse, jedoch ereignet es sich nichtselten, daß er durch einen Schreibfehler eine größere Gabe an-giebt, als er hat angeben wollen. Wenn daher der Arzt beimVerschreiben über die in diesem Buche angegebenen Gaben hin-ausgegangen ist, so soll es den Apothekern nicht frei stehen, dasMittel zu dispensiren, wenn nicht der Arzt irgend ein Zeichen (!)hinzugefügt hat, wodurch der Apotheker vergewissert wird, daßder Arzt mit Bedacht die größere Gabe vorgeschrieben habe.
Die medicinischen Gewichte sind überall nach dem könig-lichen Edicte vom 16 . Mai 1816 bestimmt. Die Verhält-nisse derselben haben wir am Ende der Vorrede angezeigt.
Die in der früheren Ausgabe der Pharmakopöe angegebenenBenennungen der chemischen Präparate haben wir beibehaltenund vorangesetzt, da die Aerzte schon an dieselben gewöhnt zuseyn scheinen. Hierauf folgen die alten, oft sehr passenden Na-