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Europäisches Staatensystem.
von einer Modifikation des Kriminalgesotzbuchrs her, die im Lauf desJahres 1831 eingetreten ist, und vermöge deren die Geschwornen mil-dernde Umstände geltend machen können. Die Zahl der Verurtheilten,zu deren Gunsten der Jury mildernde Umstände ausgesprochen hat, istseit 1832 beständig gewachsen: — 1833: 43 Prozent; 1834: 45 Pro-zent; 1835: 46, und 1836: 53 Prozent; und es würden, ohne dieseModifikation des Strafgesetzbuchs, in dem zuletzt genannten Jahre 172Verurtheilte die Todesstrafe und 245 die Strafe ewiger Zwangsarbeit,1567 die der Zwangsarbeit auf bestimmte Zeit, und 1568 Zuchthaus-strafe haben erleiden müssen; während die der Korrektionsstrafen auf1038 gesunken wäre. Mithin hat sich die Moralität nichts weniger alsverbessert, sie ist im Gegentheil während der zwölfjährigen Periode sogewaltig gesunken, daß im Jahre «825 erst von 235,196 Franzosen einerzum Tode vcrurtheilt werden mußte, im Jahre 1836 dagegen schon von195,066 einer dies Schicksal hätte erleiden müssen, wenn nicht menschen-freundlichere Veränderungen mit der Strafgesctzgebung vorgenommen wä-ren. Diese Modifikationen haben leider nicht den guten Erfolg gehabt,den sich der Gesetzgeber davon versprechen mochte.
Wenn .man die Zahl der im Jahre 1836 vor das KriminalgerichtGestellten neben die Zahl der Verurtheilten stellt, so finden wir, daß2609 Angeklagte freigesprochen worden sind, d. i.: 36 Prozent. DasJahr vorher war dies Verhältniß 39 Prozent. Unter den Angeklagtenwegen eines Verbrechens wider die Person wurden 45 Prozent, wegeneines Verbrechens wider das Eigenthum 32 Prozent freigesprochen. Von106 Männern traf dies Loos 35, von 100 Weibern 39. Sehr beruhi-gend, ja als ein Triumph der geistigen Kultur ist es anzusehen, daßdie meisten Freisprechungen unter den Gebildeten eintreten mußten; eswurden freigesprochen: — von den völlig Unwissenden 33 Prozent allerAngeklagten dieser Klasse; von denjenigen, die unvollkommen lesen undschreiben konnten, 38 Prozent; von denjenigen, die gut lesen und schrei-ben konnten, 43 Prozent, und von denjenigen Angeklagten, die einthöhere Bildung genossen hatten, 57 Prozent.
Analog der obigen Tafel der Vcrurtheilungen geben wir jetzt eineÜbersicht von den, im zwölfjährigen Zeiträume 1825—36 erfolgten Frei-sprechungen von den schwersten der angeschuldigten Verbrechen.
Art der Berbrechen,die den Freigesprochenen nngeschuldigtwurden.
Die Freisprechungen betrugen,in Prozenten der Anschuldigungen.
1825.
1827.
1828. ^
1830. I
Z
1835.
ß
29
«4
48
40
50
so
so
6l
63
3l
48
45
46
42
45
54
so
57
45
51
47
53
39
^39
Meuchelmord.
46
38
43
39
37
40
51
38
39
39
32
30
Vergiftung.
62
54
65
60
72
62
64
48
71
47
43
32
50
49
54
49
53
49
62
49
50
49
46
40
Nothzucht u. Frevel gegen die Schnam
54
50
44
54
53
58
61
53
51
47
56
49
an Kindern verübt.
31
36
32
38
40
41
51
38
27
34
31
29