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5 (1843) Zweiter Theil, enthaltend Frankreich, das britische Reich und das Russische Reich. Schweden und Norwegen, Dänemark, Belgien, die Niederlande, Portugal, Spanien, die Schweiz, Italien, Neapel und Sicilien, Sardinien, Kirchenstaat, Toscana, Parma, Modena, Lucca, San Marino und Griechenland / von Dr. Heinrich Berghaus
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Frankreich.

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Die Zunahme hat fast zu gleichen Theilen in den gemeinen Vergchungeuund in den Überschreitungen der Gesetze Statt gefunden, welche auf diefiskalischen Verordnungen und die Stcüer-Verwaltung Bezug haben. Dabeiist aber zu bemerken, daß von den gemeinen Vergehen der Dicbstahl sehransehnlich gewachsen ist. Zm Jahre 1835 wurden Ii,893 Fälle dieserArt vor den Gerichten verhandelt; im Jahre 1836 dagegen «4,029; undin den cilf Jahren von 1826 bis 1836 hat sich die Zahl der Diebstähleum mehr als ein Drittel vermehrt. Unter den im Jahre -836 vor Ge-richt gestandenen 178 57» Personen befanden sich 33,677 Individuenweiblichen Geschlechts, d. i.: 19 Prozent, wie im Jahre vorher. Unterden 72,698 Personen, welche gemeiner Vergehen halber verfolgt wurden,befanden sich 2,883 oder 4 Prozent, welche unter 18 Jahren,

8,069 „ 12 » » 16-21 Jahre, und

57.9-5 >> 84 >, >, über 21 Jahre alt waren.

Don den 154,241 Individuen, welche die Gerichte im Jahre 1836 schul-dig befanden, wurden:

116,619 zur Geldstrafe und37,153 zur Gefängnißstrafe verurtheilt;

511 Kinder unter 16 Jahren wurden in ein Besserungshausgebracht,

36 junge Vagabonden ohne weitere Strafe unter polizeilicheAussicht gestellt;

22 Forstfrevler wurden verurtheilt, die Baulichkeiten nieder-zureißen, die sie zu nahe an den Staatswaldungen errich-tet hatten.

Über die meisten der zum Gefängniß Verurtheilten, nämlich über 12,191wurde eine Gefängnißstrafe von vier Wochen bis fünf Monate verhängt.

Die Zahl der rückfälligen Verbrecher ist bedeutend. Unter den 7232Angeschuldigten, die im Jahre 1836 vor den Assisen standen, befandensich 1486 in diesem Falle. Das Verhältniß der Rückfälligen zu den An-geklagten ist mithin wie 21 zu IVV. 156 der rückfälligen Angeklagtenhatten vorher eine Verurthcilung zur Zwangsarbeit erlitten; 112 hattenZuchthausstrafe überstanden, und 1218 waren zu Korrektionsstrafcn ver-urtheilt gewesen. 945 waren vorher nur ein Mal verurtheilt worden;296 zwei Mal; 139 drei Mal; 52 vier Mal; 28 fünf Mal; 14 sechsMal; 7 sieben Mal; 2 acht und 3 neün Mal. Der Diebstahl ist das-ienige Verbrechen, welches die Rückfälligen am meisten begehen; im Jahre*836 kam der dritte Theil aller Rückfälligen auf dieses Verbrechen, einZweites Drittel auf Bannbruch, Landstreicher« und Bettelei; das dritteDrittel auf verschiedene Vergebungen, von denen Schlägereien und Ver-wundungen die Mehrzahl bilden.

In den fünf Jahren 1832 bis 1836 sind aus den drei Bagnos oderZwangsarbeitshaüscrn der Seehäfen Brest, Toulon und Rochefort 3398^erurtheilte, nach überstanden«' Strafzeit, entlassen worden, und ausbm ähnlichen Anstalten im Innern des Landes (msisous ventrales) 25,897.Tfwn den Verurtheilten der ersten Kategorie mußten während der fünf-jährigen Periode 19 Prozent, und vvn denen der zweiten Kategorie 21Prozent wieder verfolgt werden. Der Unterschied zu Gunsten der Bagnos