Britisches Reich. — Asiatische Länder.
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Gewächsen der Tropenländer. Ceylons Urbevölkerung bilden die Wedasoder Beddas, Wilde im eigentlichen Sinn des Worts, auf Bäumenlebend in den Urwäldern des Biniienlanies; Ceylon ist aber vom indi-schen Fcstlande aus kolvnistrt worden, in den südlichen Gegenden derInsel von Radschputen oder Singhs, in den nördlichen von Malabaren.Viele Spuren deuten daraus hin, daß diese Insel früher viel stärkerbevölkert war, als gegenwärtig. Außer jenen drei Hauptstämmen derBevölkerung giebt es auch einige Malaien, Kaffer und Javaner, wenigChinesen und Parsis, aber viele Abkömmlinge von Portugiesen undHolländern, den früheren Beherrschern der Insel, und selbst von Eng-ländern, die aus der Verbindung mit inheimischen Weibern hervorge-gangen sind. Die Singhalcsen oder Nachkommen der Radschputen-Kolo-nisten bekennen sich zur Buddha-Religion, die auf Ceylon vor allenLändern Vorderindiens die größte Ausbreitung erlangt hat, bei denNachkommen der Malabaren herrscht der Brahma-Glauben.
Die Verwaltung der Insel steht unter einem Gouverneur, der, wiein allen Kolonien der britischen Krone, von dem Ministerium der Ko.lonicn die Befehle und Anordnungen der Krone empfängt, die sich jedochnur auf allgemeine Angelegenheiten beziehen und nicht ins Einzelneeingehen, in welcher Hinsicht dem Gouverneur eine große, ja ausschließ-liche Gewalt beiwohnt, nicht allein in der Verwaltung, sondern auch inder Gesetzgebung. Es steht ihm zwar ein Raths-Collegium zur Seite,allein die Mitglieder desselben werden von ihm, und nur zuweilen vomMinisterium ernannt, und die Thätigkeit dieses Kollegiums beschränktsich auf Ertheilung von Gutachten, für den Fall, wenn es vom Gouver-neur einberufen wird. Die höheren Ämter sind in den Händen vonEüropäern, die aus England kommen, insbesondere die Ämter derCentral-Verwaltung der Finanzen, der Rechtspflege». An der Spitzeder Provinzial-Verwaltung stehen ebenfalls Eüropäer oder ihre Nachkom-men als leitende Beamten, während die exekutiven Amtsstellen mitAngeborenen besetzt werden, die zu diesem Endzweck alle die englischeSprache verstehen müssen. Die Insel ist zum Behuf der Rechtepflege'n fünf Provinzen eingetheilt, die westliche, nördliche, östliche, südlicheund Central-Provinz. Jede derselben hat ihren Gerichtshof, der inCivil- sowol, als Criminalsachen Recht spricht; ein Oberen-Gcricht befin-det sich, als Appellations-Jnstanz, in Colombo, von ihm kann noch anen Souverain appellirt werden. Die Polizei wird von den OrtsältestenUnter Aufsicht von Polizei-Direktoren in den Distrikten ausgeübt. DieRilitairmacht besteht aus vier eüropäischen Infanterie-Regimentern, die>re Standquartiere in Colombo, Kandy und Trincomali haben, zweivwpagnien Fuß-Artillerie, einer berittenen Leibwache des Gouverneursu dem isten Ceylon-Regiment leichter Infanterie, größteniheils ausa a,cn formirt. Die öffentlichen Einkünfte der Insel betragen 3,300,000yj/'' darunter das stimmt-Monvpol gegen 700 000 Thlr. abwirft, aberein decken nicht die Ausgaben, der Finanz-Etat hat immer
und kr Für den Unterricht ist auf Ceylon viel geschehen
tcn k E Mission hat hier festen Fuß gefaßt. Handel und Wandel hat-urch früheres Monopol-System sehr gelitten; jetzt, seitdem das