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5 (1843) Zweiter Theil, enthaltend Frankreich, das britische Reich und das Russische Reich. Schweden und Norwegen, Dänemark, Belgien, die Niederlande, Portugal, Spanien, die Schweiz, Italien, Neapel und Sicilien, Sardinien, Kirchenstaat, Toscana, Parma, Modena, Lucca, San Marino und Griechenland / von Dr. Heinrich Berghaus
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Europäisches Staatensystem.

Münzen, Maats und Gewicht.

Jede Rechnung wird in Rußland durch Rubel und Kopeken ausge-drückt. Der ganze Silber-Rubel von lOOKop. S. und der halbe Silber-rubel bilden die Grundlage des russ. Münzsystems und heißen Bank-münze. Die Poltine (der halbe Rubel) enthält 50 Kopeken, die GnwnaIv, der Altün 3 (eine Münze dieses Namens und Werthes existirt nicht,doch hat sich der Name unter dem Volke erhalten), der Groschen 2, dieDeneshka ist die Hälfte, die Polnschka das Viertel eines Kopekens. Zuden klingenden Münzen in Rußland gehören: 1) goldene: der Jmperial !und halbe Jmperial oder der 5rublige Dukaten; 2) silberne: der Ru-bel, halbe Rubel, der Viertel-Rubel, das 20 Kopekensiück, das 10 und ^5 Kopekensiück; 3) kupferne: die laut Ukas vom 17. Juli 1832 neueingeführte Kupfermünze besteht aus Griwenik (10 Kopekenstück), Piatstk(5 Kopekensiück), Groschen und Kopeken. Durch eine vom 13.Juli 1839datirte Verordnung ist die gesetzliche Redaction der Landes-Valuta aus ^Silbergeld znr Öffentlichkeit gekommen. Nach dieser Verordnung isi der jjetzige Silber-Rubel mit seinen Unterabtheilnngen die einzige als gesetz-liches Maaß alles Werthes anerkannte Landes-Valuta; in ihr werdenalle Abgaben an die Krone und alle Ausgaben des Schatzes berechnet,und die Banknoten dienen als Zeichen des Werthes und als Aushilfezur Erleichterung des Verkehrs, und zwar zu dem ein für allemal fest-gesetzte» Preise von 350 Kopeken. Papier für 100 Kopeken S. sowohl ^in ganzen Rubeln als kleinen Münzen. Seit 1780 waren die Ba»k-Assignationen dasjenige Geld, in welchem alle Ausgaben und Einnah-men des Staates gezahlt wurden. Auch im innern Handel bildeten st^das Hauptzahlungsmittel. Am 1. Januar 1833 betrug die Summe derBauk-Assignationen 595,776,310 Rbl. B.

Die im Königreich Polen gangbaren Münzen sind:

a) in Gold: Goldstücke zu 50 und zu 25 Gulden; früher auch D"'katen zu 20 Gulden; b) in Silber: 10, 5, 2 und einzelne Gulde»^stücke (l Gulden — 2 Sgr. preüß. Conrant); dann 10 und 5 Grosctst^stücke (I Groschen — 2 Denar); e) in Kupfer: 3 GroschenstückeGroschenstücke. Der Groschen wird in 3 Schillinge (eine fingirte Mü»Z^eingetheilt. >

Ist von Dukaten schlechtweg die Rede, ohne den Zusatz in Gold.-'so versteht man darunter eine fingirte Münze von 18 Gulden; sonstder Dukaten 19 — 20 Gulden, je nachdem der Geldcvurs steigt o>-'fällt. Allgemein rechnet man aber in Polen durch Buch und Reckuunsnach Gulden, von denen 6 auf einen Thaler gehen. Die Thaler i<>nur eine fingirte Münze, dagegen exiftiren Rubel und halbe Rubel, uin Rußland.

In St. Petersburg und Warschau wird auf Befehl vom 1> z.

1834 eine russisch - polnische Geldmünze geprägt, welche den Nennw"in ruff. Sprache 3 Rbl., in polnischer 2 Slot führt, und 3 Rm'rJmperial oder ruff. Dukaten heißt. — Außer den Münzen giebt -o.Polen auch Bankzettel von 5, 25, 50 und 100 Gulden. Auch >0 ^russische und preußische Geld in Polen gangbar.

Längenmaaße. Der russ. Fuß besteht aus 12 Zoll und der ^aus 10 Linien. Er ist — dem engl. Fuß — 135, .» pariser Linien,reval'sche Elle --- 0,g7». der riga'schen. Die Arschin oder russ ^

16 Werschek — 28 engl. Zoll. Eine Ssashe oder ein Faden, 3 AN ^