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4 (1839) Erster Theil, enthaltend die Staaten des Deutschen Bundes, so wie die Gesammtländer der Preussischen und der Österreichischen Monarchie / von Dr. Heinrich Berghaus
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Europäisches Staatensystem.

insbesondere durch die Gelangung eines jünger,, Zweigs seines König-hauses auf den Thron des neü gestifteten Königreichs Griechenland einegrößere politische Vedeütsamkeit erlangt hat, endlich die vsmanische Pforte.

Staaten des dritten Ranges.

Der Kirchenstaat, die deutschen Königreiche Würtemberg, Sachsen undHannover, das Königreich Griechenland, die deutschen GrvßherzogthümcrBaden, Hessen, Sachsen-Weimar, Luxemburg, Oldenburg, Mecklenburg,nebst dem Kurfürstenthum Hessen, das Großherzogthum Toskana, diedeütschen Herzogthümer Braunschweig und Nassau, so wie die italiänischenHerzogthümer Parma und Piacenza nebst Mvdcna.

Staaten des vierten Ranges.

Zu diesen gehören alle übrigen, den vorigen Nangklassen nicht zuge-zählten kleineren Staaten, namentlich die deütschen, in so fern sie alsselbstständige souveräne Staaten betrachtet werden, ohne Rücksicht zu neh-men aus ihr Verhältniß zum deütschen Bunde, was auch von Baiern undden in der dritten Rangstufe namhaft gemachten deutschen Staaten gilt.

Fragen wir nach dem politischen Einflüsse, den die fünf großen MächteEüropa's auf die übrigen Staaten unseres Erdtheils, und über dieGränzen desselben hinaus, auszuüben streben, so möchte sich diese Frageetwa folgender Maßen beantworten lassen:

Zuvörderst ist zu bemerken, daß Österreich und Preüßen auf die mitt-leren und kleinen Staaten Deütschlands nur denjenigen politischen Einflußausüben, welcher ihnen zur Erhaltung des Ganzen, zur gemeinsamenKraftentwickclnng nach innen und außen nothwendig erscheint, ohne, wiesich von selbst versteht, diesen Einfluß durch gewaltsame Mittel geltendzu machen, was mit dem Wesen des deütschen Bundes unvereinbar seinwürde. Die Stellung Österreichs und Preüßcns, als mächtigste Theilneh-mer am Bunde, erheischt es, treü zu halten an den erworbenen Rechtenund den übernommenen Pflichten ihrer selbst sowol als ihrer Mitverbün-detcn, zur Befestigung gemeinsamer Interessen, zur Erstarkung deütschenLebens, deütscher Kraft und Einigkeit, welche zur Wohlfahrt des Gesammt-Vaterlandes die ersten Bedingungen sind.

Österreich, unabhängig von seiner Stellung als deütscher Bundesstaat,nur als europäische Macht des ersten Ranges betrachtet, übt seinen poli-tischen Einfluß auf sämmtliche Staaten der italiänischen Halbinsel, theilsdurch verwandtschaftliche Verbindungen mit den Fürsten einiger dieserStaaten (Toskana, Parma und Piacenza, Modena), theils aber auch, undzwar hauptsächlich durch materielle und moralische Kraft, gegründet aufden politischen Rechtssinn der erlauchten Habsburger. Die italiänischenStaaten erkennen in Österreich ihren natürlichen Schuhherrn vor jederUnbill von innen und von außen, und sie haben während der letzten dreiund dreißig Jahre mehr als ein Mal Gelegenheit, die kräftige Hilfe ihresmächtigen Beschützers auszurufen. So ist deütscher Einfluß, durch dasHaus Österreich repräsentier, seit dem Untergang des Weströmischen Reichs(476) und seit dem Longobarde» Reich (548) in Italien der herrschende