Deutsches Volk.
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abgetreten, das alte, ehrwürdige, fast tausendjährige deutsche Reich erhieltseinen Todesstoß!
Noch ein Mal strengte es sich an, dem drohenden Untergänge aus-zuweichen; auf einer außerordentlichen Reichsdeputativn, welche die Ange-legenheiten des Reiches zu ordnen und die Trümmer zu einem leidlichenGanzen zusammenzufügen sich bemühte, kam am 25. Februar 1803 einHauptschluß zu Stande, der vom Kaiser am 28. April desselben Jahresbestätigt, und die Grundlage des neüen deutschen Staatsrechts wurde.
Die mehrere hundert größeren oder kleineren Staaten blieben nachwie vor verbunden, vermittelst eines von den Kurfürsten gewählten ge-meinschaftlichen Oberhaupts, dessen Titel Kaiser blieb, — vermittelst einesallgemeinen Reichstags und einiger andern Rücksichten, die aber außerKaiser und Reich keine andere Landeshoheit über sich erkannten, und reichs-unmittelbare Staaten und Gebiete genannt wurden.
Das heilige römische Reich deütscher Nation blieb in seine Kreiseeingetheilt, die aber mit dem Verlust des burgundischen Kreises und desganzen linken Rheinufers, auf neun zusammengeschmolzen waren, deren Grän-zen regulirt werden sollten, was aber bei den bald darauf hereinbrechendenneüen, völlig zerstörenden Stürmen, nie zu Stande gekommen ist. Aufden meisten reichsunmittelbaren Gebieten haftete das Sitz- und Stimm-recht bei der allgemeinen Reichstagsversammlung, deren Sitz in Regcns-burg verblieb. Diejenigen Reichsunmittelbaren, welche zu Sitz und Stimmebei der Rcichstagsversammlung berechtigt waren, hießen nach wie vorReichsstände, und ihre Versammlung blieb in drei Kollegien abgetheilt,deren Theilnehmer folgende waren: —
a) Das kurfürstliche Kollegium bestand,. Kraft des oben genanntenHaupt-Dcputations-Schlusses, aus zehn Kurfürsten, nämlich aus einemgeistlichen, dem Kur-Erzbischof oder Reichs-Kur-Erzkanzler, und neun welt-lichen: dem Kurfürsten von Böhmen (mit der Königswnrde), von Baicrn,Sachsen, Brandenburg, Braunschweig-Lüncburg, Salzburg, Würtembcrg,Baden und Hessenkassel. — Kur-Mainz war in den Kur-Erzkanzler über-gegangen, und Kurpfalz in Kurbaiern; Trier und Köln waren verschwun-den; vier neüe Kurhüte schmückten das Haupt deütscher Fürsten am Vor-abend des Untergangs des römischen Reiches deütscher Nation!
b) Das fürstliche Kollegium zählte 131 Stimmen, davon«) die Reichsfürsten 127, in folgender Ordnung führten: —
1) Österreich.
2) Ober-Baiern.
3) Steiermark.
4) Magdeburg.
5) Salzburg.
6) Nieder-Baiern.
7) Regensburg.
8) Sulzbach.
S) Der deütsche Orden.
10) Neüburg.
11) Bamberg.
12) Bremen.
13) Markgraf von Meißen.
14) Berg.
15) Würzburg.
16) Kärnthen.
17) Eichstädt.
18) Sachsen - Koburg.
19) Bruchsal.
20) Sachsen-Gotha.
21) Ettcnheim (Baden).
22) Sachsen-Altenburg.
23) Konstanz.
24) Sachsen-Weimar.