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4 (1839) Erster Theil, enthaltend die Staaten des Deutschen Bundes, so wie die Gesammtländer der Preussischen und der Österreichischen Monarchie / von Dr. Heinrich Berghaus
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Deütscher Zollverein.

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belaufen werden. Vergleicht man diese Summe mit der Zahl des Gc-sammtpersonals, so findet sich, daß jeder Beamte im Durchschnitt einjährliches Einkommen von 310 Thlr. bezicht. Es crgicbt sich aber auchferner, wenn die Gesammtbevvlkerung des Zollvereins mit dem Betrageder Zollvcrwaltnngskvsten verglichen wird, daß ein jeder Staatsangehö-rige jährlich 2 Sgr. 4 Pf. zu diesen Kosten beisteuert, (im Jahre 1839),ohne die Ausgaben zu rechnen, welche aus der Unterhaltung der Ccntral-Verwaltnngsbehvrdcn erwachsen. Nachstehend geben wir eine

Uebersicht der in den zoUvereinten Staa'en im Jahre 1839 bestehendenhauptsächlichsten Zollerhebungs-Stellen, mit Ängabe der Central-Üerwal-

tungs-Oehöroen.

VereinS-Staatc».

Central,

BerwaltungS-Behiirden.

Hauptämter an derGränze.

Hauptämter im In-nern mit Niederlagen(Packhofsstädte, Hall-ämker).

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Nebenzollamrer i.Kl.imJnn.u.Steueramt.,auf welche Begleitsch.ausgestellt werden.

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Preußen.

16 Prvvinzial Steuerdirck-

klonen ..

48

rz

35

4

106

Baiern.

1 General - Zolladministra-

tio».

14

18

14

26

Sachsen.

l Zoll-und Steuerdirektion

5

7

3

9

Würtemberg.

> Zolldirektio» .

1

4

12

1

7

16

1

Kurhessen.

l Ober-Zolldirektion.

3

1

1

2

Großherzogthttm

Hessen.

1 Zvlldirektion .

3

3

Thüringen .

l General-Inspektion.

4

23

Nassau.

l Zolldirekiivn .

1

1 l

Freie Sradt Frank-

fnrt.

I Zvlldirektion.

l

Zusammen.

lg Central-Behbrden.

81

69

39

75

153

Um einen Begriff zu geben von dem Umfange der Geschäfte, welchediese Zollverwaltungs-Behörden zu besorgen haben, schalten wir hiereinen Nachweis der Abfertigungen ein, welche in Bezug auf Ein-, Ans-und Dnrchgangs-Abgabcn bei den preußische» Zollstättcn, während desJahres 1837, Statt fanden, wobei zu bevorwvrtcn ist, daß in dem ge-dachten Zeitpunkte daS Personal um 10 Individuen stärker war, als inder obigen Übersicht nachgewiesen ist, die den Personal-Bestand angicbt,wie er von 1538 an in Wirksamkeit gekommen.