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4 (1839) Erster Theil, enthaltend die Staaten des Deutschen Bundes, so wie die Gesammtländer der Preussischen und der Österreichischen Monarchie / von Dr. Heinrich Berghaus
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Deutschland. !>87

Verwaltung derselben, Seitens der belgischen Regierung, die öffentlichenEinkünfte der letzten sechs Monate des Jahres 1838 und der erstensechs Monate des Jahres 1839 die Gesammtsumme von 3,749,005Franken 21 Cent., oder ungefähr 1 Million Thlr. betragen haben.In finanzieller Beziehung kann die Trennung von Belgien mithinkeinen großen Einfluß auf das Land haben; denn außerdem, daß dieVerminderung der Einkünfte sehr unbedeütend ist, muß man ebenfallsdie Verminderung, welche dadurch in den Ausgaben eingetreten ist, inRechnung bringen." So trösten fleh die Belgier für den Verlust einesGebiets, an dessen Einverleibung mit Belgien sie Kopf und Kragen wagenwollten! Dieser Trost erinnert lebhaft an die Fabel vom Fuchs und derWeintraube! -

V. Die deüttchen Gundesttaaten überhaupt.

Zur allgemeinen Übersicht der Grundmacht der Staaten, welche dendcütschen Bund bilden, wird es zweckmäßig fein, Areal und Bevölkerungderselben tabellarisch zusammen zu stellen. Hierbei beschränken wir uns,in Absicht auf den Flächeninhalt, auf ganze Zahlen, ohne die Bruchtheileder d. Geviertmeile zu berücksichtigen. Die Volksmenge geben wir nachdem Staude zu Ende des Jahres 1838, den Zählungen zufolge, die theilsim Jahre 1837, theils einige Jahre früher Statt gefunden haben, mitHinzurechnung des Überschusses der Geborenen über die Gestorbenen, wiesich derselbe entweder aus den betreffenden Geburts- und Sterbelistcn,oder aus einer Rechnung ergeben hat, bei welcher der bekannte Vermeh-rungs-Koesfizient des Menschenkapitals zum Grunde gelegt worden ist.Die Zahlen der nachfolgenden Tabelle geben daher, wie sich von selbstversteht, nur genäherte Werthe der Volksmenge.