Zürich.
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Handel; ausgedehnte Wcchselgo-schiifte, lebhafter Zwischenhandel,hes. in Seide u. mit Colonialwaa-ren ; dagegen ist 'der Transit derhohen Zölle sowie der Begünsti-gungen wegen , welche er in denNachbarstaaten findet, im Abneh-mern I)io Einfuhr bestellt in engl.Barn (Nro. 80 bis 150), roherBaumwolle, Seide und Tranie,Wollentüchcrn, Leinwand, Slroh-geflecht, Pelzwaaren , Schmalle-der , Eichen - und Tannenrindc,Getreide, Heu , Wein , Brannt-wein , Liqtieurs, Südfrüchten ,Specereien, Colonial- u. Arznei-waaren, Taback, ühl, Keis,Bau- u. Brennholz, Kohlen, Koaks,Braun-u. Steinkohlen, Bausteinen,Papier, Farbestoffen, Metallen u.Melaliwaarcn, Bijouterien, Luxus-artikeln , Rindvieh , Schafen ,Schweinen, Pferden, Iviise, Butter,Schabzieger, Talg, Talglichlern u.s. f. — Die Ausfuhr besieht in Baum-Wollengarn u. Tüchern, Trame u.Seidenstoffen, leichten Wollen-zeugen , Sohl - u. Zeugledcr, gro-ben Strohhülcn , gedörrtem Obst,Kirschwasser, Fournierholz, Mast-vieh u. Kühen , Ochsenzungen ,rohen Häuten, Unschlilt, Kerzen,Seife, Schaffellen u. s. f. — Einegenaue Handels-Bilanz anzugebcuist unmöglich , allein gewiss ist,dass der Gewinn durch die Baum-wollen- u. Seidenfabricalion diewichtigsten Posten zu Gunsten desLandes ausmachen. — F’ür denschnellen u. sichern Verkehr istin den letzten Jahren unglaublichviel geschehen; neue Slrassenzügesind eröffnet, andere verbessertworden ; die Posteinrichtungendürfen den vortrefflichsten an dieSeife gesetzt werden u. erfreuensich fortwährender Vervollkomm-
nung. Zwei Actiengesellschaflcnhaben die Dampfschifffahrt auf demZürcher-S. eingerichtet ; eine an-dere beschäftigt sich mit der An-legung einer Eisenbahn v. Zürichnach Basel. Eine Bank (in Zürich)erleichtert den Geldverkchr, undeine aus einsichslvollen u. thäti-gen Kaufleuten bestehende Han-delskammer wacht über die coin-merciellen Interessen des Landes.— Politische Eintlieilung und Ver-fassung: Der C. Zürich ist (seitdem 10. März 1831) in 11 Bezirkeabgetheilt (Zürich, Affollern, Mor-gen , Meilen , Hinweil, L’ster,I’fäffikon , Winterthur, Andclfin-gen, BUlach , Hegensberg). DieBezirke zerfallen in Zünfte undpolil. Gemeinden. Die Verfassungist demokratisch-repräsentativ. DasVolk ist souverain , sein Stellver-treter der Grosse Rath (von 212Mgl.). Dieser ist oberste gesetz-gebende u. beaufsichtigende Be-hörde. Der Itegierungsrulh (v. 11Mgl.) ist oberste Vollziehungs - u.Verwaltungsbehörde. Das Oberge-richt (v. 11 Mgl.) ist oberste rich-terliche Behörde. Das Criminal-gericht (v. 5 Mgl.) ist erste Instanzfür alle Criminalfällc ; unter sei-ner Aufsicht steht das Verhöramt.In jedem Bezirk ist ein StatthalterStellvertreter der Regierung. Je-der Bezirk hat eine Bezirksver-sammlung (v. 200 Mgl.) , sie istblosse Wahlbehörde ; ferner einenBezirksrath (v. 3 Mgl. nebst Ersatz-männern); ein Bezirksgericht (v.5 Mgl.) als zweite Instanz für diev. den untern Gerichten beurtheil-teu u. als erste Instanz für alleübrigen Civil- u. Straf-Policcifälle,sowie für Matrimonial-Angclegen-heiten. Ausserdem bestehen Zunft-gcrichle. Jede polit. Gemeinde