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6 (1844) Das amerikanische Staatensystem, das mohammedanische Staatensystem, die christlichen Staaten von Abyssinien, das buddhaistische Staatensystem und die Heidenwelt : nach den geographisch-statistischen Hauptverhältnissen / von Dr. Heinrich Berghaus
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Amerikanisches Staatensystem.

die göttliche Themis sich und Andern selbst zur Last, und schleppt einelendes Scheinleben kümmerlich dabin. Hier gibt es Völker, die nieeine Gerichtssitzung gesehen, ja die nicht einmal die Gesetze kennen, nachdenen sie gerichtet werden; Gesetze, die überdteß nicht einmal in ihrer,sondern in einer verlebten Sprache geschrieben, und nicht von ihnen, son-dern von den Verhältnissen einer untergegangenen, von ihrem Zustandeganz verschiedenen Welt abgezogen sind; Völker, die nicht einmal diePersonen kennen, welche sie richten, und nicht einmal ihres Gleichen mitihren Verhältnissen vertraute Männer, sondern mit dem bürgerlichen undoft selbst geselligen wirklichen Leben ganz unbekannte Gelehrte sind; undderen ganze Theilnahme an der Rechtspflege nur darin besteht, zu einemAdvokaten zu gehen und diesem ihre Angelegenheit zu übergeben, oderauch, wenn ein Kriminalakt bevorsteht, hinzugehen und diesem schrecklichenSchauspiele mit einer unmenschlichen Neügierde zuzusehen. Von Jugendauf gewöhnt die Rechtspflege als etwas zu betrachten, das den Bürgergar nichts angebt, sind ihnen die Vortheile der öffentlichen Justizverwal-tung völlig unbekannt; von den Zeiten der Feüdal- und Patrimonial-Verfassung her gewohnt, alle öffentlichen Geschäfte von ihren Herrenverwaltet zu sehen, wissen sie die Rechtspflege nicht von den Negierungs-Ordonanzen zu unterscheiden, und doch gibt es ohne volköthümlicheJustizkeine wahre bürgerliche Freiheit, eine Überzeugung, von der in Amerikader gemeinste Bürger durchdrungen ist. Öffentlichkeit, Mündlichkeitund Geschwornengerichte sind es, die Amerika geistig hoch machten, undmit diesen wird überall der Volksgeist sich entwickeln. Das Volk derVereinigten Staaten bewahrt, trotz aller Extravaganzen Einzelner, eintiefes Gefühl für Recht und Unrecht, für Humanität und Menschlichkeitin sich; und ist erst eine solche Gesinnung in einer Nation lebendig, dannist sie auch zu allem Guten fähig, und die Verfassung ein Segen für daSLand und alle seine Bürger.

8. Eintheilung des taubes.

Die Vereinigten Staaten von Nord-Amerika bestehen gegenwärtig») aus 26 Staaten: I. Maine. 2. New-Hampshire. 3. Massachu-setts. 4. Vermont. 5. Rhode-Island. 6. Connecticut.^7. New-Dork. 8. New-Jersey. S. Pennsylvania. 10. Delaware. 11 . Maryland. 12. Virginia. 13. North-Carvlina. 14. South-Carolina. 15. Georgia. 16. Alabama. 17. Mississippi. --18. Lonisiana. 19. Tennessee. 20. Kentucky. 21. Ohio. --22. Jndiana. 23. Illinois. 24. Missouri. 25. ArkansaS, und26. Michigan; b) aus drei Gebieten: 27. Florida. 28. Wisconsin,und 29. Iowa, und o) dem Bundesdistrikt: 30. Columbia; welch?Reihenfolge wir auch bei Betrachtung der einzelnen Staaten beibehaltenhaben. Nach seiner Lage kann man das ungeheure Gebiet der Verei-nigten Staaten in folgende vier Hauptabtheilungen dringen, nach welche?auch die Union in vier Post-Sektionen, in die nordöstliche, die mittlere,die südliche und südwestliche geschieden ist.

Die nordöstliche Sektion, oder die Neü-England-Staate«umfassen:

I. Maine. 2. New-Hampshire. 3. Massachusetts. 4. Ver-mont. 5. Nhode-Jsland, und 6. Connecticut.