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bezweckt, oder blos als eine Zusammenstellung der Gattungenunter höhere Abtheilungen, abgesehen von der natürlichen Ver-wandtschaft, gelten soll, wird es als natürliches oder künst-liches System bezeichnet.
i. Von dem natürlichen Systeme.
§. 305 .
Das natürliche System soll eine Zusammenstellung derPflanzen nach den Verhältnissen ihrer größer» oder geringern Ver-wandtschaft bezwecken, und da hierbei nicht allein die Art undWeise der Entwickelung der Pflanze im Besondern, sondern auchdie von den tiefern zu immer hvhern Stufen aufsteigende Aus-bildung der verschiedenen Pflanzcnfamilien im Allgemeinen zu be-rücksichtigen ist, so folgt hieraus, daß der Eiutheilungsgrund ei-nes natürlichen Systemes kein einfacher, von einem einzigen odervon wenigen Organen entlehnter ist, sondern ein zusammengeseztcrvon den Verhältnissen vieler oder aller Organe hergenommenerseyn muß; denn nur dadurch kann die systematische Zusammen-stellung , so viel wie möglich, der Natur selbst angepaßt werden,daß man alle Organe berücksichtigt, in welchen sie die gegenseiti-gen Beziehungen zwischen ihren Gebilden ausgesprochen hat. Dajedoch diese gegenseitigen Beziehungen sehr verwickelt und keines-wegs so gleichförmig sind, als es die Art und der Zweck unse-rer Systeme, sofern dieselben auf einen möglichst leichten Ueber-blick des ganzen Pflanzenreiches berechnet sind, erfordert, sowerden wir uns auch bei deren Aufstellung mit einem wenigerzusammcngescztcn Einthcilungsgruude, als leitendem Prinzipe be-gnügen müssen. Aus dieser Nothwendigkeit, ein bestimmtes undmehr gleichförmiges Prinzip bei der hvhern Anordnung der Fa-milien zu befolgen, sind dann die zahlreichen Versuche sogenann-ter natürlicher Systeme hervorgegangen, von welchen wir hiernur diejenigen etwas ausführlicher betrachten wollen, welche ebenwegen ihres einfachern Eintheilungsgrundcs eine leichtere Anwen-dung gestatten, und auch meist eine allgemeinere Aufnahme ge-funden haben.