22
allergnädigsten Herrn Mathematicmn umb seiner berühmten Geschilllich-kcit und lobwürdigen Tugenden willen zu Ihren Diensten zu befördern,daß wir demnach im Namen mehr wohlerwähltcr löbl. Stände Jh^e Kep-lerurn hiermit in ihr der Ständt Dienst auf und angenommen und zu seinerNachrichtung Jhme nachfolgende Bestallung und Instruction unter unsernAmts-Petschasten eingehändigt,
»Erstlich solle er für der löbl, Ständt aufgenommener und bcsteltcrDiener von menniglich erkennt, gehalten und geehrt werden, auch mitWeib, Kind und Gesind in derselben Schutz und Protcction sein,
»Fürs Andere soll er seinen Respect und aussehen auf mehr wohl-gedachte Stände, und in Ihrem Namen auf die Herrn Verordneten, ha-ben und wagen. Und was sie Jhme seiner Profession anhängig schaffenund gebcuten, demselben in Allem gehorsamblich glubcn und Nachkommen,Und demnach sür's Tritte Er Kcpler das zu Prag durch Tyclio-nem Brachum angefangene Werk, Astronomiae restaurandae, et ta-bularum Rndolphi condeudarum, noch nicht zu End gebracht, also sollzu Ehren Ihrer Kaiser!, und Königl, Mas, Unseres allcrgnädigst und gnä-digsten Herrn und des ganzen hochlöbliche Haus Oesterreich auch zu Nutzderen löbl, Ständen und dem ganzen Lande, wie nit weniger auch zu sei-ner selbs eigenen Rumb und Lob er solches mit bester Beförderung cou-tinuiren und vollführen und was er auch nit allein in studiis mathe-matieis sondern auch philosophicis et Historieis den löbl, Ständen ingemein, als woll auch jedem in private wie nit weniger derselben adeli-gen Jugend nützlichs und Fürträglichs erzeugen kann, Er solches zu thunnit unterlassen soll,
»Und da er aber zu Continuirung dieses Werkes und also in ge-sammtcr löbl, Ständt Namen vordcrist in Ausrichtung und VerfassungEiner Lands Mappen raisen und eines und andern Orts Gelegenheit be-sichtigen wurde, soll Jhme dafür jcdesmals ein billiges Reisegeld passirtund aus dem Einnehmer Amt aus fürbringcnde Vorzcichnung bezaltwerden,
»Sanften aber ist Jhme zu seiner Besoldung und Unterhaltung auchfür Wohnung und Bcheitzung und also für alles und alles vierhundertGulden aus dem Einnehmer Amt zu reichen bewilligt worden,
»Mit dem ferneren Andeuten da er nicht weiter dienen, oder dielöbl. Ständt Jhme bei dieser Verrichtung gebrauchen wollten ein Theildem Andern ein halbes Jahr zu vor die Aufkündtung thuen soll,«