XII
luiig unterscheiden, wenn sie sich nicht eitel und vergeb-lich als eine neue ankündigte. Hier muß ihr eigenesWesen klar werden, und auch nur hier kann es zurEntscheidung kommen, ob, warum, und wieweit dieRechtsphilosophie, wie sie bisher bestand, zu verwer-fen ist. Erst wenn sie dieser nicht bloß in ihrem Er-folg , sondern in ihrer Wurzel die Unhaltbarkeit nachge-wiesen hat, wird ihre eigene Thätigkeit gegen jede Bey-mischung des alten Irrthums gesichert seyn. Vor die-sem ist es auch nicht zu erwarten, daß sie zur allgemei-nen Anerkennung komme. Denn jene ethische Forschungist dem menschlichen Gemüthe unentbehrlich. So langedie geschichtliche Ansicht ihr nicht einen neuen Weg an-weist, wird der alte nicht aufgegeben werden, er wirdnur die Gestalten wechseln, und wenn in der einenauch seine Nichtigkeit erkannt ist, in der andern sogleichwieder neuen Anhang gewinnen. Das lehrt der gegen-wärtige Augenblick. Denn wenn ein System, hohl undunwahr in seiner Grundlage, geschmackwidrig in derDurchführung, und trostlos in seinen Resultaten, dessenungeachtet wenn auch nicht das herrschende doch das Tonangebende werden konnte, und das in einer gebildeten,der Philosophie gewohnten Zeit; so ist dieses doch einhinreichendes Zeugniß für das tiefe unabweisbare Be-dürfniß philosophischer Forschung. —
Dieser Einsicht zufolge habe ich auf die Darstellungund Prüfung des Naturrechrs die größte Sorgfaltverwendet, obwohl sie vielleicht jemand als bey einerlängst ausgemachten Sache für überflüssig halten möchte;ich habe durchgängig auch das Bekannte ausführlich aus-