3. Abschn. Die Ansicht über die Entstehung des Rechts. 235
derselbe aber wirklich nachgewiesen werden soll, so hat er sichverflüchtigt. Es ist auch ganz natürlich, daß in dieser Epocheder Wissenschaft der wahre Begriff des Nationalcharaktersgänzlich fehlt. Die Zsolirung des Menschen verhinderte ihn.Denn nun sieht man die Nation nicht als einen Geist an;sondern wie die Menschen, die ihr angehören, als vereinzeltesich zeigen, das erscheint als Nationalcharakter. Die Rich-tung, das individuelle Ethos der Nation, das nur im Ganzenwirksam ist, geht damit nothwendig verloren, z. B. das Stre-ben nach Schönheit und Ebcnmaaß des Staates, nach Welt-herrschaft, nach Gliederung und Abstufung von Ständen.Denn keiner kann ein solches Streben aus und für sich selbsthaben; er wird blos davon ergriffen, wenn es in der Nationda ist. Was nach der Losrcißung übrig bleibt, ist nichts alsjene, gar nicht mehr auf ein bestimmtes Objekt gerichteten,blos ruhenden Eigenschaften des Temperaments oder der In-telligenz z. B. Lebhaftigkeit, Phlegma, Witz. Daher ist esauch nach Montesquieu nur ein Chaos zufälliger Dinge,»welche dazu beytragen, die Weise des Denkens und Han-delns zu bestimmen, Klima, Gesetze, Staatsmaximen, alteBeyspiele, Sitten und Gebräuche, Religion (deren bestimmterInhalt natürlich hier auch als zufällig entstanden angesehenwird ). Aus allem diesem bildet sich daS, was wir National-charakter nennen.»-Der Nationalcharakter im wahren
Sinne aber ist, was die Nation als das höchste Ziel ihresallgemeinen Strebens erkennt und will. Er ist ihre totaleGesinnung, ihre sittliche Bestimmtheit. Diese wirkt alle be-deutenden Erscheinungen des Lebens — virtus ost rwtuo5a —
Ebendas. 4-