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1 (1830) Die Genesis der gegenwärtigen Rechtsphilosophie
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253
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1. Kap, Das System Schelllngs. 253

uns wie in unsern eigenen Lagen und Schicksalen. Diesesnie stille stehende Wachsthum, dieses lebendige Werden be-herrscht auch die Anschauung Schcllings und sein Systemist ein unaufhörliches Ringen es darzustellen. Derselbe Zugist eine Eigenthümlichkeit Savigny's in seiner Sphäre, undlaßt ihn als Begründer der geschichtlichen Ansicht des Rechtserscheinen, obwohl andere wesentliche Züge derselben von an-dern früher und erschöpfender ausgeführt worden sind. Mitdieser Erhebung der Philosophie mußte die Anforderung deskünstlerischen Charakters an sie entstehen; denn Kunst ist ebenNachbildung nach dem Geiste, der in der Schöpfung lebendigthätig ist. Daher ist Schclling der erste, der jene Anforde-rung macht, und in der modernen Zeit auch der einzige, derihr entspricht.

Mit diesem großen Fortschritt der Philosophie, demgrößten den sie je gemacht, denn er ist der von der Armuthzum Reichthum tritt aber zunächst in anderer Beziehungein Alangel um so fühlbarer hervor. Es kömmt nämlichdurch diesen ersten Schritt des Systems von selbst: daß dasAbsolute keine Persönlichkeit ist. Das Ich der Welt ist schon,bildet die ganze Natur, bevor es nur wahrhaft ein Ich wird >°).Bevor es sich von seinem Objekte unterscheidet, nicht wiedas Bewußtseyn Fichte's zugleich mit dieser Unterscheidung,macht es die Natur, mithin als ein selbst Nichtseycndcs. Eswird auch niemals Persönlichkeit. Denn das Selbstbewußt-seyn der Kreatur ist nicht Persönlichkeit Gottes. Ich, der ichda sage: "ich bin», bin nicht Gott, und die Vernunft,welche alles ist, als solche, kann nie sagen: ich bin. DaS

i») S. oben vor Note i.