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2. Kapitel. Die Landwehr-Compagnie nnd ihre Ge-schäfte ..
3. Kapitel. Die Sonntagsübungen und Controlen
der beurlaubten Landwehr-Reservisten und Beurlaub-te» des stehenden Heeres.146—154
Kapitel. Die großen Uebungen der beurlaubtenLandwehr, und die Grundsätze, nach welchen dieWehrleute zur Uebung beordert werben.154—157
Dritter Theil.
Von den militairischen Vcrwaltungszweigen und Ver-hältnissen, mit besonderer Berücksichtigung der Con-currenz mit dem Civil ..Seite 158 —378
I. Abschnitt. Die Militair-Disciplinar-Gewalt und
deren Ausübung .158—173
1. Kapitel. Der Umfang der Disciplinargewalt für
die einzelnen Befehlshaber.158—162
2. Kapitel. Von der Art der Disciplinstrasen und
Ausübung der Disciplinargewalt.162—164
3. Kapitel. Von den Ehrengerichten.164—166
4. Kapitel. Disciplinarstrafen bei der Landwehr und
Reserve . . ..166—170
5. Kapitel. Disciplinarstrafcn bei der Land- und
Grenz-Gensd'armerie .170-172
6. Kapitel. DiSciplinarstrafe» der nicht zum Solda-tenstande gehörigen Militairpersonen.172 — 173
II. Abschnitt. Die Rechts-Verhältnisse des Militairs 173— 208
1. Kapitel. Die Militair-Justiz-Verfassung . . 173—178
2. Kapitel. Allgemeine Bestimmungen über den Ge-richtsstand der Militairpersonen .178—181
I. Kapitel. Wechselseitige Beziehungen der Militair-
und Civil-Gerichte .181—185
4. Kapitel. Der Gerichtsstand der Landwehr . . . 185 — 192
5. Kapitel. Die Ressorte-Verhältniffe der Militair-
Gerichtsbarkeit.192—194
6. Kapitel. Der privilegirle Gerichtsstand der Mili-tairpersvnen in Criminal- und Injurien-Sachen . . 195 — 196
7. Kapitel. Die Kosten in Criminal- und Jnjuricn-
sachen von Seiten der Militairpersonen. 197
8. Kapitel. Der Civil-Gerichtsstand der Militairper-sonen, in Ansehung des bürgerlichen Rechts . . . 198— 200
9. Kapitel. Executions-Verfahren gegen Militair-personen . 200— 203
10. Kapitel. Die Vollstreckung einer, durch das Ci-
vilgericht gegen Militairpersonen, in Ansehung desbürgerlichen Rechts, erkannnten Arreststrafe . - - 203 — 204
II. Kapitel. Militair-Gerichts-Derhältniffe, welche
für den Fall des Zusammentritts des Landsturins inAnwendung kommen. 204 — 208
III. Abschnitt. Die Verhältnisse der Mililairpersonen
als Staatsbürger, mit besonderer Rücksicht auf öffent-liche und Commuual-Abgaben. 208 — 225