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2. Kapitel. Verpflichtung zurTragung der Einquarti-
rungs-Last und Ausnahme davon.
3. Kapitel. Berechiigung auf Natural-Quartier, und
Beschaffenheit desselben.
4. Kapitel. Geld-Vergütigung für verabreichtes Na-
lural-Quartier.- - - - . -
5. Kapitel. Vom Service im Allgemeinen, und Höhe
desselben.
6. Kapitel. Vom Service-Zuschuß und vom Stall-
Service .
7. Kapitel. Von der Service-Berechtigung im All-gemeinen .
8. Kapitel. Service-Berechtigung in besonderen Fällen
9. Kapitel. Service - Berechtigung der Landwehr
10. Kapitel. Service-Liquidationen.
VII. Abschnitt. Militair-Vorspannwesen und Bestim-mungen über Boten und Wegweiser.
1. Kapitel. Die Verpflichtung zur Vorspann-Leistung
und Vergütigung dafür..
2. Kapitel. Vorspann-Berechtigung der nicht mobi-
len Truppen, bei Garnison-Veränderungen und Frie-dens-Märschen überhaupt .
3. Kapitel. Vorspann-Berechtigung bei Mannoeu-
vren.
4. Kapitel. Vorspann-Berechtigung in besonderen
Fällen .
5. Kapitel. Regulativ über den Feld-Etat eines Gre-
nadier-Bataillons, Infanterie- und Cavallerie-Regi-ments .
6. Kapitel. Von der Requisition des Vorspanns über-haupt .
7. Kapitel. Von der Gestellung der Fuß-Boten und
Wegweiser ...
VIII. Abschnitt. Das Remonte-Wesen der Armee
1. Kapitel. Die Organisation des Remonte-Wesens
im Allgemeinen.
2. Kapitel. Die Gestellung der Pferde von den Krei-sen zu den Landwehr-Uebungen.
3. Kapitel. Die Rückgabe der von den Kreisen zuden Landwehr-Uebungen gestellten Pferde, so wiedie Erstattung der Kür- und Fulterkostcn für dieje-nigen, welche erkrankt oder beschädigt sind . . . .
4. Kapitel. DieVerpflichtung derlandräkhlicheuKreise
zur Pferdegestellung, im Fall der Mobilmachung derArmee.
IX. « Abschnitt. Das Militair-Kirchenwesen ....
1. Kapitel. Die Mililair-Kirchengemeinde und die
Organisation des Militair-Kirchenwesens im Allge-meinen .
2. Kapitel. Die Dienstverhältnisse der Militair-Geist-
lichen .
3. Kapitel. Die Amtsgeschäfte der Milikair-Geistlichen
4 Kapitel. Die Diensteinkünfte und Stvlgebühren
der Militair-Geistlichen und ihrer Slellverlreler
5. Kapitel. Das Verhältniß der Militair-Küster
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