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sten oder Oberstlieutenant, und jedes Bataillon durch einenStabsofsicier, und jede Jäger- oder Schützen-Abtheilung durcheinen Capitain oder Stabsofsicier kommandirt.
tz. 31. In jedem Infanterie-Regiment werden die zweiersten Bataillone Musketier (bei den Garden Grenadier) unddas dritte Bataillon das Füsilier-Bataillon genannt, welchesals leichte Infanterie ausgebildet wird. Die Reserve-Regimenterhaben aber nur 2 Bataillons, und kein gleichnamiges Land-wehr-Regiment, wie die übrigen Infanterie-Regimenter, son-dern nur ein Landwehr-Bataillon.
Anmerk. Bei der Garde sind die Landwehr-Regimenter von 1 bis4 numerirt.
H. 32. Jedes Bataillon deö stehenden Heeres oder der Land-wehr hat 4 Compagnieen, deren jede durch einen Compagnie-Chef (Capitain) oder durch einen Compagnie-Commandeur(Premier-Lieutenant) kommandirt wird. Bei der Landwehr giebtes keine Compagnie-Chefs, sondern nur Compagnie-Comman-deure (Compagniefnhrer), die Capitains oder Lieutenants seinkönnen, und im Fall keine Landwehr-Officiere vorhanden sind,von dem stehenden Heere dazu kommandirt werden.
tz. 33. Jedes Bataillon hat 1 Stabsofsicier, 4 Capitains,4 Premier- und 13 Seconde-Lieutenants; — bei einem Jn-fanterie-Regimente von drei Bataillons kommt hierzu noch derRegiments-Commandeur, 1 etatsmäßiger Stabsoffizier und 1Seconde-Lieutenant, so daß ein Infanterie-Regiment einenCommandeur, 4 Stabsofficiere, 12 Capitains, 12 Premier-Lieutenants und 40 Seconde-Lieutenants hat. Die Stärke derBataillone an Unterofficieren und Gemeinen ist verschieden,und unterscheidet sich als die gewöhnliche Friedensstärke, dieManoeuvrestärke, Gardestärke und die Kriegsstärke.
Im Durchschnitt ist die Friedensstärke ohne Officiere (r'/r.-V.Manoeuvre- und Gardestärke) per Bataillon mit cirr« 600 Mann4 Feldwebel und 56 Unterofficiere und 12 Spielleute zuberechnen.
Anmerk. Bei einem Musketier-Bataillon 8 Tambours, 4 Hornisten,bei kein Füsilier-Bataillon, 4 Tambours uns 8 Hornisten.
Die bei jedem Armee-Corps errichteteten combinirten Re-serve-Bataillone vertreten die Stelle der früheren Garnison-compagnieen, und es werden in jenen nach denselben Grundsätzen,wie früher in diesen Compagnieen, die Halbinvaliden der In-fanterie, Landwehr, Jäger und Schützen aufgenommen (s. H//.Abschn. dritter Theil); das Fehlende an der Stärke von 400Mann wird durch Rekruten ersetzt. Der Commandeur des Ba-taillons wird auf 3 Jahr, vier Premier-Lieutenants als Com-pagnieesührcr auf 2 Jahr und 8 Seconde-LieutenantS jedesmal