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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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5. Festungs-Jnspection: Koblenz, Saarlouis, nebst den Bundes-

festnngen Mainz und Luremburg;

6. Cöl», Jrilick, Wesel, Minden.

7. K a p i t c l.

Von den Garnisontruppen und Invaliden.

§. 53. Zu den Garnisontruppen sind die bei der Infan-terie aufgesührten 9 combinirten Reserve-Bataillone und die Halb-tnvaliden-Sectionen bei der Artillerie, Kavallerie und den Pio-nieren zu rechnen.

h. 54. DaS Gardecorps und jedes der 8 andern Armee-corps hat 2 Invaliden - Compagnien, so daß 18 Jnvaliden-Compagnien vorhanden sind. Außerdem eristirt ein Jnvalidcn-Bataillon zu Potsdam mit 3 Compagnien, eine. AbtheilungGarde-Invaliden in Potsdam und Werder, und die beiden klei-neren Jnvalidenhäuser zu Stolpe und Rybniets.

Die Gesammtzahl der Invaliden beträgt ungefähr 3000 Mann.

8. K a p i t e l.

Gensd'armerie und Feldjäger,a. Gensd'armerie.

H. 55. Die Gensd'armerie zerfällt in Armeegensd'armen,Landgensd'armen, und sind die Gränzgensd'armen, obgleich siemilitairisch organistrt sind, nicht hierher , zu rechnen, sonderndiese gehören der Steuerverwaltung an.

An merk. Sie theilen sich in 6 Sectivnen.

§. 50. Die Armeegensd'armen stehen unter einemCommandeur, sind 150 Mann stark, und dienen zu Ordonanzenbei den Generälen. Jedes Armeecorps hat 1 Wachtmeister und13 Gensd'armen, die übrigen find in Berlin kommandirt.

Bei einer Mobilmachung bilden die Armeegensd'armen denStamm zu ven Stabswachen.