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Dreizehntes Kapitel.
Strategische Reserve.
Eine Reserve hat zwei Bestimmungen/ die sich wohlvon einander unterscheiden lassen/ nämlich: erstens/ die Ver-längerung und Erneuerung des KampfeS/ und zweitens/der Gebrauch gegen unvorhergesehene Fälle. Die erste Be-stimmung setzt den Nutzen einer successiven Kraftanwen-dung voraus/ und kann deshalb in der Strategie nichtvorkommen. Die Fälle, wo ein Korps nach eurem Punkthingeschickt wird, der im Begriff ist überwältigt zu wer-den, sind offenbar in die Kategorie der zweiten Bestim-mung zu setzen, weil der Widerstand, welchen man hierzu leisten hat, nicht hinlänglich vorhergesehen worden ist.Ein Korps aber, was zur bloßen Verlängerung des Kam-pfes bestimmt, und zu dem Behuf zurückgestellt ist, würdenur außer dem Bereich des Feuers gestellt, dem im Ge-fecht Befehlenden untergeordnet und zugewiesen, mithineine taktische und keine strategische Reserve sein.
Das Bedürfniß aber, eine Kraft für unvorhergese-hene Fälle bereit zu haben, kann auch in der Strategievorkommen, und folglich kann es auch strategische Reservegeben: aber nur da, wo unvorhergesehene Fälle denkbarsind. In der Taktik, wo man die Maaßregeln des Fein-des- meistens erst durch den Augenschein kennen lernt, undwo jedes Gehölz und jede Falte eines wellenförmigen Bo-dens dieselben verbergen kann, muß man natürlich immermehr oder weniger auf unvorhergesehene Fälle gefaßt sein,um diejenigen Punkte unseres Ganzen, welche sich zu schwachzeigen, hinterher zu verstärken, und überhaupt die Anord-i 17