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weniger die Ebene brauchte und sich weder zum Angriff,noch selbst zur Vertheidigung in einer sehr durchschnittenenoder verdeckten, oder gar gebirgigen Gegend, eignete. Esfand also der Vertheidiger auch hier einigermaßen ein Mit-tel, die Schlacht zu vermeiden. Diese Verhältnisse habensich, wiewohl immer schwächer, bis in die ersten schlesischenKriege erhalten, und erst im siebenjährigen wurde ein An-griff des Gegners auch in unzugänglichen Gegendenimmer mehr thunlich und Sitte; nun hörte zwar die Ge-gend nicht auf, ein Versiärkungöprinzip für denjenigen zuwerden, der sich ihres Beistandes bediente, aber sie warnicht mehr ein Zauberkreiö, welcher die natürlichen Kräftedes Krieges bannte.
Seit 30 Jahren hat sich der Krieg noch viel mehr indiesem Sinne ausgebildet, und eö steht demjenigen, welcherwirklich eine Entscheidung durchs Gefecht haben will, Nichtsmehr im Wege, er kann seinen Gegner aufsuchen und an-greifen; thut er dies nicht, so kann er nicht dafür gelten,das Gefecht gewollt zu haben, und der Ausdruck: er habeeine Schlacht angeboten, die sein Gegner nicht angenom-men, heißt also jetzt Nichts, als: er habe die Verhältnissezum Gefecht nicht Vortheilhaft genug gefunden, welches einGeständniß ist, worauf jener Ausdruck nicht paßt, unddas er nur zu bemänteln strebt.
Freilich kann der Vertheidiger auch noch jetzt ein Ge- .fccht zwar nicht mehr ablehnen, aber doch vermeiden, wenner nämlich seinen Platz und die damit verknüpfte Rolleaufgiebt, dann liegt aber für den Angreifenden in diesemErfolg der halbe Sieg und die Anerkenntniß seiner einst-weiligen Überlegenheit.
Es kann also diese auf ein Cartel sich beziehendeVorstellungöart jetzt nicht mehr gebraucht werden, um mit