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Der Krieg des verbündeten Europa gegen Frankreich im Jahre 1815 / von Carl v. Plotho
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Der rHte Juli.

Das niederrheinische Kriegsherr hatte folgendeStellung inner

das i ste Armee-Corps (v. Zieten) verblieb in Paris;das Zte Armee-Corps (v. Thielemann) in Fontaineblcauund der Gegend.

Die rote Brigade erhielt Befehl, in die Kantonirungen dernach OrleanS abmarschirenden gten Brigade, nach Pichiviers undder Gegend zu rücken, und ihre jetzigen Quartiere den Oestreicherneinzuräumen.

Mit dem herangerückten östreichischen Reserve-Corps, wurdedie nachfolgende U-bereinkunft wegen der Kantonirungen geschloffen.

Nemours und Beaumont, wo bisher 2 Divisionen des ZrenArmee-Corps gestanden haben, werden der kaiserlich östreichischenArmee abgetreten.

Die Grenze zwischen beiden Armeen wird gebildet durch dieStraße, welche von Nemours über Beaumont, Bellegarde, Nate-noy, Leborde auf Sully an der Loire geht, so daß die Orte aufder Straße der kaiserlich östreichischen Armee verbleiben. Nörd-lich von Nemours geht die Grenze den Kanal entlang bis Moret»welches letztere den östreichischen Truppen bleibt.

Fvntainebleau bleibt dem Zten preußischen Armee-Corps, daaber das Hauptquartier des Fürsten Schwarzenberg dorthin kommt,so wird die Deckung des Hauptquartiers daselbst einquartiert, undzu diesem Ende ein Bataillon des Zten Armee-Corps aus diesemOrte weggenommen werden."

(gezeichnet) v. Klausewitz.

* v. Heß,

kaiserlich östreichischer Hauptmann im Generalstab.

Das Hte Armee-Corps (Dülow v. Dennewih):

das Detaschement des Majors v. Colomb stand in Bonnevalund Houffay;

der Dortrab (Obrist v. Hiller) in Thyras und Chartres;

^ die Reserve-Kavallerie (General v. Sidow) hatte Ruhetag inRambouillet und der Gegend;

die iZte Brigade (Obrist v. Lettow) blieb in Kantonirungen irpRambouillet und der Gegend;

die i^te Brigade (General v. Ryffel I.) in Kantonirungen inHoudan und der Gegend;

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