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nächste Prevotal-Kommission gestellt werden, welche allediejenigen, die eines Raubes oder einer Plünderung über-führt werden, zum Tode verurtheilen laßt.
Jeder, welchen Ranges er auch sey, der mit den Plün-derern und Landstreichern angehalten wird und überführtwerden kann, sie dazu aufgereizt oder auf irgend eine Artbei ihren Plünderungen und Streifercien behülflich gewe-sen zu seyn, soll vor die nächste Prcvotal-Kommissiongestellt und im Uberführungsfall zum Tode verurtheiltwerden"). R-P°,e°n.
Für die Ausfertigung, der Major-General Alexander,Prinz von Neuchâtel und Wagram.
Zweiter Tagesbefehl.
Da der französische Gesandte in Rußland dieses Landnoch nicht verlassen hat'-"), so sollen keine russischen Ge- !schäftstrager, bis auf weitem Befehl, von den Vorposten !durchgelassen werden; sie sind jedoch mit derjenigen Ach- :tung zu behandeln, die bei solchen Umständen stets erfor-derlich und gebräuchlich ist.
Der Major-General Alexander.
__ Befehl
*) Dieser aus Witepsk in dem Augenblick erlassene Tages«befehl, wo Napoleon einen Stillstand in seinen Operationenmachen, und seine Korps wieder mit neuen Lebensmiuelnversehen wollte, wurde sowohl in dieser Hinsicht, als auchdeshalb nothwendig r weil îandeseinwohner zur Befriedi-gung von Privalhaß, kleine Truppenabtheilungcn nach Gü-tern ihrer Feinde gewiesen, um sie als russisch gesinnt, inRequisition seyen zu lassen.
»») Er haue am gasten Juli Petersburg verlassen, und war vonKronstadt über See nach Pillau gereist, von wo er SJapp'leon schon in Smolensk einholte.