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Meere, von der andern bis zum Raheburger See; sie erstrecktsich weiter jenseit des Sees eine Meile von Nahedurg, und gehtin gerader Richrung nach Hollenbeck, hierauf folgt sie dem Laufeder Steckenitz bis eine Meile von Lauenburg, und beschreibt her-nach auf dem rechten Ufer der Steckenih eine Peripherie von demHalbmesser einer Meile von Lauenburg bis zur Elbe. Die Dörfer,welche zwischen den obenerwähnten Umkreisen eingeschlossen sind,sollen benimmt werden.
Das Gebiet zwischen den beiden erwähnten Demarkations-linien darf weder von den Truppen einer kriegführenden Machtbesetzt werden, noch unter irgend einem Verwände zum Durch-marsch für Truppen dienen; es bleiben folglich die Wege, Brückenund dergleichen in ihrer gegenwärtige» Verfassung bis zum Ab-lauf des Waffenstillstandes. Weder die französische noch die russi-sche, noch irgend eine der kriegführenden Armeen darf sich unterirgend einem Vorwande in die Verwaltung des neutralen zwi-schen beiden Demarkationslinien gelegenen Landes mischen, noch indemselben Kontribution oder Requisitionen ausschreiben, sie mögenNamen haben wie sie wollen. Zu allem was die Civil-Admi-nistration betrifft, bleibt dieses Land seiner alten Verfassung unter-worfen, ohne daß irgend eine der kriegführenden Mächte daraufetwa Einfluß haben dürfte, die gewöhnlichen Kontributionen(Steuern) des Landes sollen von ihren ehemaligen Zwecken nichtabgeleitet, und nur für die innere Civil-Administration verwendetwerden.
Die kommandirenden Generale und Divisions-Chefs habendiese Zeit der Ruhe dazu zu benutzen, die Bewaffnung und Be-kleidung ihrer Truppen in Wtand setzen zu lassen, wie auch umdie Soldaten in Linien-Manövers und in den Unternehmungenmit leichten Truppen einzuüben. Sr. Königl. Hoheit der Kron-prinz hoffen, daß die in der Konvention festgesetzte Neutralitäts-linie respektirt werden wird, es muß indessen die Besitznahme vonPommern, welche in der Ruhe des Friedens geschah, zmd den ge-genwärtigen Krieg veranlaßt hat, die genaueste Aufmerksamkeitaller rege machen, zumal aber der Befehlshaber bei den Vorpo-sten, diese müssen von der geringsten Bewegung, die man in derfeindlichen Armee bemerken möchte, Nachricht geben, und die Linieverwahren, deren Bewachung ihnen anvertraut ist.
Gegeben im Hauptquartier zu Stralsund, den 19. Zuny igiZ.
(gezeichnet) G. Lagerbring.
General-Major und dienstthuender General-Adjutant.
Vierzehntes Kapitel.
Aufstellung des französischen Kriegsheers in Folge des Waffenstillstandes.
Das Hauptquartier des Kaiser Napoleon verliz^
am 5ten Juni Neumarkt und wurde nach Liegnih verlegt,— 6ten — nach Haynau,