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Zweiter Theil. Vierter Band.
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Das Eis auf den Gräben fing an passirbar zu werden, undjetzt erst entschloß sich der Kommandant den gedeckten Weg zubesetzen. Da man aber gewahr wurde, daß der Feind durch ei-nige Grenadierbataillone (wahrscheinlich das bayersche Leib-Regi-ment) verstärkt worden war, und seltsamerweise daraus schloß,daß er den Sturm beabsichtige, der bei den zugefrornen Gräbensehr zu fürchten war; da man ferner bemerkt haben wollte, daßder Feind Mörser und Bomben nach dem Grüninger-Grundetransportirt habe, um allem Anschein nach die Stadt einzuäschern,und da zugleich die Truppen ohne sicheres Unterkommen undgänzlich erschöpft waren, so beschlossen die beiden Kommandanten,die angebotene Kapitulation anzunehmen, die am 16. Januar ab-geschlossen wurde. Am 17. wurde der Platz übergeben; die Gar-nison defilirtc vor Jerome, der von Breölau herbeigekommen war.

Man machte der Kommandantur zum Vorwurf:

1) daß sie verabsäumt hatte, in 2 \ Monaten — vom Be-ginn der Armirung bis zur Einschließung — dafür Sorge zutragen, der Besatzung durch Holzbauten ein sicheres Unterkommenzu schaffen, die eingesehenen Stellen des Hauptwalles zu sichern,die Bresche vor dem Bastion Pommern mit den Hülfsmitteln zuschließen, welche ein nasser Winter noch gestattete;

2) die eingezogenen Kantonisten nicht ererziert und

3) den pallisadirten gedeckten Weg nicht besetzt zu haben.Es würden hierzu etwa 70 — 80 Mann erforderlich gewesen sein,welche als Vorposten der Besatzung vollständige Sicherheit ge-währt haben würden, so daß es nicht nothwendig wurde, fortge-setzt die ganze Garnison auf den Wällen zu behalten, welche Be-setzung ferner den Feind verhindert haben würde, an den Grabenheranzuschleichen und das Aufcisungsgeschäft zu stören. Nur dieUnsicherheit im Graben hielt die Kommandantur vom Aufeiscndesselben zurück. Bei gehöriger Benutzung des gedeckten Weges,bei einem zweckmäßigen Patrouillengang der bis kurz vor der Ein-schließung in der Festung befindlichen Kavallerie würde man sich,ohne Abspannung der Kräfte der Garnison, genügend gegen Uebcr-rumpelungcn geschützt haben;

4) die Festung ohne Kriegsrath übergeben zu haben.

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