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Festung in seine Gewalt zu bringen, es koste, was es wolle. Erschlug daher einen Waffenstillstand bis zu diesem Tage, und dievortheilhaftesten Bedingungen zur Uebergabe vor, widrigenfalls erdie äußerste Gewalt der Waffen anwenden müsse. Nach vielfäl-tigen Debatten einigte man sich dahin: Die Festung Neiße unddas Fort Preußen am 16. Juni zu übergeben, falls bis zu die-sem Tage kein Entsatz eintreffen sollte. Es sollte während dieserganzen Zeit Alles in der augenblicklichen Verfassung verbleiben,und weder von dem Belagerungskorps Truppen weggezogen, nochvon beiden Theilen neue Arbeiten vorgenommen werden; erschieneaber in dieser Zeit ein Entsatz vor der Festung, so solle der Waf-fenstillstand als beendet betrachtet werden, und die Garnison augen-blicklich zum freien Gebrauch ihrer Waffen schreiten können. —
Um die Unterhandlungen ohne Störung fortführen zu kön-nen, wurde der Waffenstillstand bis zum 1. Juni verlängert. Am31. Mai war Vor- und Nachmittags Kriegsrath im Gouverne-ment. Die Kapitulationspunkte wurden ins Reine gebracht, dieferneren Vertheidigungs- Maßregeln festgesetzt, falls die Verhand-lungen sich noch zerschlügen.
Am 1. Juni wurden dem General Vandamme die Kapi-tulationspunkte zugesandt, und Abends 10 Uhr erhielt man dieübereinstimmende Erklärung zurück.
Am Nachmittag desselben Tages wurde ein Unteroffizier we-gen Insubordination erschossen; früher waren bereits 2 ergriffeneUeberläufer gehangen worden.
Am 3. Juni reichte auch der Lieutenant Rottenburg seineZustimmung ein, nachdem er sich von dem schlechten Zustand derSchleuse Nr. 1. und der Wahrheit der übrigen Angaben über-zeugt hatte; und an diesem Tage wurde nun auch von beidenSeiten die Kapitulation ratifizirt. —
Zufolge derselben wurde, außer den bereits erwähnten Be-dingungen über den Waffenstillstand, noch festgestellt: daß die Gar-nison am 16. Juni, wenn kein Entsatz erschien, kriegsgefangen,die Offiziere, Feldwebel, Wachtmeister und Fahnenjunker, gegendas Versprechen keine Dienste gegen Frankreich zu leisten, entlastensein sollten, und die verheiratheten Unteroffiziere und Gemeine, die