Band 
Zweiter Theil. Vierter Band.
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Einun-zwanzigstes Kapitel.

Zustand der Festung Kolberg nach dem Falle vonStettin und erste Anordnungen zurArmirung ').

vtach dem Falle von Stettin besaß der König in seiner treuenProvinz Pommern nur noch das feste Kolberg, dessen Besitz in-dessen für den Augenblick in Bezug auf die großen kriegerischenBegebenheiten gar keinen Einfluß äußern konnte, da es fern vonder Hauptverbindung des Feindes von der Elbe über die Oderauf Thorn und Warschau, weder durch seine Lage noch durch dieStärke seiner Besatzung dem Siegesfluge des Feindes einen Tagaufzuhalten vermochte. Erst wenn England geneigt war, auchmit seiner Landmacht einen entschiedenen Antheil am Kriege zunehmen und die Jahreszeit Landungen im größeren Maßstabe ge-stattete, dann erst kam Kolberg zu voller Bedeutung, und zwarum so mehr, als das umgebende Terrain sich vortrefflich zur An-lage eines verschanzten Lagers behufs Sicherstellung größerer Trup-penmassen eignete, wie der siebenjährige Krieg davon bereits einBestpiel gegeben hatte. Leider war jedoch auf die reelle HülfeEnglands, wie gezeigt worden, vor der Hand nicht zu zählen.

Kolberg, auf dem rechten Ufer der Persante und etwa

I) Siehe den Plan von Kolberg.