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Vierundzwanzigstes Kapitel.
Allmälige Einschließung von Kolberg bis zurWegnahme der Stellung von Sellnow.
Durch das Verlassen der Aufstellung am Kreyer-Bach wardas Schill'sche Korps in unmittelbare Beziehung zur Festung ge-treten, und der Rittmeister Schill mußte, wenn er sich nicht einenneuen Wirkungskreis, unabhängig von Kolberg, schaffen konnte,seine selbstftändige Stellung aufgeben und sich den Befehlen desKommandanten unbedingt unterordnen, worauf auch wohl der letz-tere Theil der königlichen Instruktion zur Errichtung eines Frei-korps hindeutete. Schill war auch wohl preußischer Soldat ge-nug, um das Regiment des Kommandanten im Bereich seinerFestung anzuerkennen, aber auf der andern Seite war er an einegewisse Selbstständigkeit gewöhnt und ging von ganz verschiedenenAnsichten über das aus, was der Festung, und in weiterm Sinneder preußischen Sache Noth that, worin er fortgesetzt die bestimm-teste Zustimmung in der Bürgerschaft Kolbergs fand, die in Schill,dem Manne des Volkes, alles Heil zu finden glaubte, gleichwiedenn auch das Freikorps, im Gegensatz zu den Linientruppen, diein jener Zeit dem Bürger so ferne standen, sich der besonderenGunst der Kolberger zu erfreuen hatte. Der Oberst Lucadou hattenach dem Gefecht bei Stargardt und den durch Festhaltung desAmtes von Naugardt herbeigeführten Verlusten, seine früheren, mit