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Schwerin, der Landen Rostock und Stargard Herr rc. DerRöm. Kayserl. Majestät Oeneral, Obristcr Feld-Hauptmann,wie auch deß Oeeanischeu und Baltischen Meeres Oeneral.Fügen allen und jeden der Röm. Kayserl. Majestät hohenund niedern Osficiern, sowol der gantzen Soläaleslta hiemitzu wissen; Nachdem Uns verbracht, welchergestalt bißher großeUnordnung in denen Winter-Quartiern vorgeloffen, wir abernicht gemeint, solchen und dergleichen unverantwortlichen kro-eeäurn länger zuzusehen, sondern ist Unser ernstlicher Willund Befehl, daß dieselbige ins künftige gantz abgeschafft wer-den, und ein jeder, bey Vermeidung Unserer Verordnung sichverhalten soll. Es soll hinfürter keinem Oklicier in seinemQuartier vor sich selbsten seines Gefallens, Auflagen und6ontriliutiones anzuordnen nicht verstattet, sondern von den-jenigen, welchen das Ober-6ommgnäo evmmi'ttirt und anver-traut, mit den Land-Ständen der Vergleich getroffen werden,solchergestalt, daß Oküeier und Soldaten, welche sich esseotivebey den 6ompsgnien befinden, nachfolgender Massen sollentrsclirt werden:
Die Inkantsri's.
Einem Obristen, wöchentlich, als HauptmannObrist-Ii'eutenant und seiner tlompAAnie . . .Obrist-Wachtmeister u. seiner 6ompa§nie . .
Schultheißen.
Stabhalter.
GerichtS-Waibel.
Gerichts-Geschwornen.
I'roko», samt seinen Leuten.
Kegiments-Secretsrio . ..
Dem Oplan.. . . . .
Quartier-Meister.
kroviant-Meister..
Huren-Waibel.
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Reichsthaler.
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