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Das Kriegswesen der Kaiserlichen und Schweden zur Zeit des dreissigjährigen Krieges : mit besonderer Rücksichtnahme auf Aufbringung, Ergänzung, Unterhalt und Kriegszucht der Truppen : nebst den Schlachten bei Breitenfeld und Lützen / bearbeitet und kritisch beleuchtet von J. Heilmann
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schaft entziehen. Wer nun seine Pflichten in ihrem ganzenUmfange erfüllt hatte, ward gelobt und von dem Könige be-fördert; im entgegengesetzten Falle ward er von dem Reichs-fiskal angeklaget, und nach den bestehenden Kriegsgesetzen ge-richtet. Alle Obersten und Rcgiments-Kommandantcn mußtenjährlich die Bestandslisten ihrer Regimenter, mit besondererAnführung der Beurlaubten, Gestorbenen, Verabschiedeten oderEntlaufenen, nebst den Konskriptionölisten an das Kriegskol-legium einreichen, auch ihm von den eingegangenen und aus-gegebenen Geldern gehörige Rechnung ablegen*).

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*) Hoher, Geschichte der Kriegskunst. I. 492.