schon sechs Stunden vor der Schlacht entgegen geschickt wordenist, und auch vielleicht zum Nachsetzen wohl und mehr Stun-den gebraucht werden kann, so, ist es nicht unrecht, wenn mandiese Truppen wahrend der Schlacht, irgendwo in Sicherheit schickt,und die Pferde füttern und tränken läßt, damit sie bei Kräftenbleiben; sie blieben daselbst zur Disposition des kommandirenden Ge-nerals und zur'Reserve, entweder auf den an einem Orte einge-drungenen Feind zu feuern, oder bei dessen Zurückzuge zum Nach-setzen, oder beim eigenen Rückzüge zur Arriere gebraucht zuwerden.
§. Zl-,.
Bei denen in der VerschanzungS. Linie zu treffenden Dörfernist im allgemeinen die Regel, daß solche auf die Art mit im Lagereingeschlossen werden müssen, daß die Verschanzung in ioo bis2oo Schritt Abstand von den Garteuzaunen daherum geführt wer-den muß, um hinter diesen Dörfern Kavallerie verstecken zu kön-nen. Bei andern Dörfern, welche dagegen über zoo Schritt vorden auöspringenden Winkeln der Verschanzung hinaus und sehrniedrig liegen, muß diese dahinter weggeführt werden, und wenn sich derFeind in das Dorf werfen will, so wird es in Brand gesteckt, undderselbe durch die Flammen vom Angriffe abgeschreckt. Dieß al-les ist, wie bereits oben gesagt worden, in der Regel. Es kannaber solche, durchs Terrain veranlaßte Umstände geben, wobei von