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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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Seite
LXIII
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ältesten Römer. Wie nun aber die Verfeinerungnoch mehr zunimmt, Handwerke und Künsteeigene Stande bilden, dann ist es unmöglich, daßalle waffenfähige Männern in das Feld ziehen, dennder Handwerker darf keinen Tag feiern, ohne daßseine Nahrungsquelle versiegt. Er muß also Un,terhalt bekommen, wenn er in den Krieg ziehensoll. Mit Einführung der Gewerbe tritt daherauch der Krieger als Soldat auf; es ist zugleicheine natürliche Folge der tiefern Forschung, daßauch der Krieg zur Kunst wird, und als solche Vor»bereitung und Uibung erfordert.

Der Krieger wird daher nach dem natürlichenGang der Entwicklung vom Soldaten überge,hen in den stehenden Soldaten.

Allerdings bedarf man zur Erhaltung vonHeeren nicht schlechterdings Geld, auch die Er,-eugnisse des Bodens und Kunststeisses können' solche bestreiken, wenn sie im Handel umgesetztwerten. Geld hat überall nur unterder Voraussetzung Werth, daß es alsallgemeines Tauschmittel angenommen^erde. In Zeiten der Noth kann es daher geringen,oder gar keinen haben, wie in belagerten Platzen,oder überhaupt da, wo allgemeiner Verkehr aufge-8ehört hat, und die natürlichen Verhältnisse ver-ändert sind